Das kündigt der Bundesrat in am Donnerstag veröffentlichten Antworten auf parlamentarische Vorstösse an. Derzeit evaluiert der Bund Stellungnahmen zu den Verbotsplänen. Ein Widerruf der Bewilligung könnte vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Keine provisorischen Verbote vor dem Entscheid

Für provisorische Verbote vor dem Entscheid sieht der Bundesrat keine Möglichkeit. Darüber müsste das Gericht entscheiden, schreibt er. Hingegen wäre es bei einem Bewilligungsentzug laut dem Bundesrat möglich, aus dringender Sorge um die Gesundheit oder um die Umwelt für das Verkaufen und das Aufbrauchen des Mittels keine Frist zu gewähren, schreibt er.

Verbot in der EU besteht bereits

Bei Metaboliten oder Abbauprodukten von Chlorothalonil kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie die Gesundheit gefährden. Die EU hat den Wirkstoff bereits länger als vermutlich kanzerogen eingestuft.

Ende April entschied die EU-Kommission, die Bewilligung für den Wirkstoff zu widerrufen. Die Frist für die Anwendung endet am 20. Mai 2020. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, ob künftig Wirkstoffverbote aus der EU ohne weitere Überprüfung übernommen werden können.

Mit anderem Wasser mischen

Im Sommer hatte der Bund eine Weisung für den Umgang mit Risiken durch Chlorothalonil-Rückstände erlassen. Wird bei bestimmten Abbauprodukten der Höchstwert von 1 Mikrogramm pro Liter überschritten, müssen Massnahmen ergriffen werden.

Innerhalb eines Monats müssen Massnahmen wie Mischen mit nicht belastetem Wasser umgesetzt werden. Können damit die Höchstwerte nicht eingehalten werden, haben die Wasserversorger zwei Jahre Zeit, um mit weitergehenden Massnahmen den Höchstwert einzuhalten.

Zahl der Betroffenen unbekannt

Während dieser Zeit müssen belastete Wasserfassungen nicht geschlossen werden. Ein solches Verbot wäre als reine Vorsichtsmassnahme unverhältnismässig und könnte zu Versorgungsengpässen führen, schreibt der Bundesrat.

Wie viele Personen Wasser aus Fassungen beziehen, bei denen es bisher nicht möglich war, die Einhaltung der Höchstwerte sicherzustellen, ist dem Bund nicht bekannt.

Überprüfung von weiteren Stoffen

Früher war die Beurteilung der Toxizität von Abbauprodukten keine Anforderung für die Zulassung eines Mittels. 2010 startete der Bund eine gezielte Überprüfung zugelassener Wirkstoffe und ihrer Metaboliten. Aktuell sind laut dem Bundesrat noch dreissig Pflanzenschutzmittel in Überprüfung. Seit Beginn der Überprüfung wurden fast hundert Wirkstoffe getestet.

Der Wirkstoff Chlorothalonil wird in der Landwirtschaft seit den Siebzigerjahren als Fungizid eingesetzt, etwa beim Anbau von Kartoffeln, Getreide und Gemüse. Abbauprodukte können ins Grundwasser und somit auch ins Trinkwasser gelangen.