Am 1. Januar 2019 wird die Subventionierung von Milch- und Getreieprodukte-Exporten eingestellt. Das hat der Bundesrat am Freitag beschlossen; gleichzeitig sollen Begleitmassnahmen «zum Erhalt von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung in der Nahrungsmittelproduktion» umgesetzt werden.

Neuer Beitrag für Milchproduzenten 

Von der Veränderung betroffen sind die Milch- und die Getreidebranche und die Produzenten. Denn die neue Lösung ist der alten sehr ähnlich, nur dass sich die Branche selbst organisiert: Bei der Milch erhalten die Produzenten einen Beitrag vom Bund, der dann von der Branchenorganisation Milch eingezogen und über zwei Fonds wieder an die Verarbeiter für die Verbilligung der Rohstoffbeschaffung von Exportprodukten ausbezahlt wird. Für die Milchbranche ist die Nachfolgelösung existenziell, werden immerhin rund 250 Mio kg Milch über Exportprodukte abgesetzt.

Dasselbe Prinzip soll für Getreide gelten; als Grundlage für die Schaffung der neuen Zulagen sollen im Landwirtschaftsgesetz und in zwei Verordnungen Änderungen vollzogen werden.

Vereinfachung beim Veredelungsverkehr

Zusätzlich zu den Geldern vereinfacht der Bundesrat mit einerÄnderung der Zollverordnung ausserdem das Bewilligungsverfahren für den aktiven Veredelungsverkehr. «Die betroffenen Organisationen werden dabei weiterhin über die eingehenden Gesuche für den aktiven Veredelungsverkehr informiert», heisst es in der Medienmitteilung.

In der zugehörigen Verordnung heisst es, dass der Bund die betroffenen Organisationen «schriftlich über den Inhalt des Gesuchs und über Name und Adresse der Gesuchstellerin oder des Gesuchssteller» informiert. Ausserdem erhält der Gesuchsteller eine Information, dass die betroffenen Organisationen informiert wurden.

Sollten die Gesuchssteller binnen zehn Arbeitstagen das Gesuch um aktiven Veredelungsverkehr nicht zurückziehen, entscheidet die Oberzolldirektion über die Bewilligung.

Ab Januar 2019 neue Verteilung 

Exportsubventionen für verarbeitete Agrarprodukte müssen gemäss Beschluss der WTO-Ministerkonferenz in Nairobi vom Dezember 2015 bis Ende 2020 abgeschafft werden. Betroffen von diesem Verbot sind auch die Schweizer Ausfuhrbeiträge nach dem Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten («Schoggigesetz»). Die Rechtsgrundlage für die Ausfuhrbeiträge wird entsprechend der vom Parlament im Dezember 2017 beschlossenen Totalrevision des «Schoggigesetzes», welches neu «Bundesgesetz über die Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten» heisst, per 1.1.2019 aufgehoben.

hja