In Anbetracht der rückläufigen Covid-Fallzahlen und Hospitalisierungen und den vom Bundesrat vorgesehenen Öffnungsschritten für den Sommer hat der Schweizer Bauernverband (SBV) entschieden, den 1. August-Brunch durchzuführen. Dies natürlich unter Berücksichtigung der BAG-Vorschriften sowie den bereits bekannten Hygienemassnahmen und Schutzvorkehrungen, heisst es in der Medienmitteilung. Gemäss den geplanten Öffnungsschritten werde die maximale Personenanzahl vom Covid-Zertifikat abhängig sein. So wären ohne Zertifikat 250 Personen zulässig. In den nächsten Tagen werde ein entsprechendes Schutzkonzept erstellt, so der SBV. 

«Der SBV hofft, dass sich möglichst viele bisherige oder sogar neue Gastgeberhöfe entscheiden, auch unter den erschwerten Bedingungen einen Brunch auf die Beine zu stellen», heisst es weiter. Bis zum 30. Juni 2021 können sich interessierte Gastgeberhöfe unter bauernportal.ch noch anmelden. Auch bereits eingetragenen Betriebe können bis zu diesem Zeitpunkt ihre Anmeldung noch bearbeiten oder annullieren. Die Materiallieferungen werden im Juli starten, so der SBV.