Die Bundestierärztekammer möchte einen kompletten Ausstieg aus der Anbindehaltung. Sie kritisiert, dass Vorgaben zur Gestaltung der Halt für über 6 Monate alte Rinder fehlen. Vor allem bei der Anbindehaltung von über 6 Monate alten Rindern sei die Rechtslage nicht eindeutig.

Im Moment wird eine ganzjährige Anbindehaltung als nicht rechtskonform angesehen. Ein Verbot der zeitweisen Anbindehaltung von über 6 Monate alten Rindern gibt es jedoch nicht.


Durch klare Regeln soll die Haltung an den Tierschutz angepasst werden. Im Rahmen von Kontollen sollen Missstände  geandet werden. Die Richtlinien sollen an die EU-Agrarzahlungen gekoppelt werden, d.h. nur Landwirte erhalten Geld die sich auch daran halten.

tw