Angefangen haben die Arbeiten am Projekt «Administrative Vereinfachung» mit der Umsetzung der AP 14-17.

Ursprünglich lagen beim BLW rund 600 Vorschläge auf dem Tisch, wie das bestehende System vereinfacht werden könnte – 300 davon kamen von Landwirtinnen und Landwirte, 300 von Kantonen, Kontrollstellen, Verbänden und vom BLW selbst.

Administration in 30 Handlungsfeldern vereinfachen

Die privatrechtlichen Regulierungen (dazu gehört zum Beispiel die Milchmarkt-Segmentierung und die Branchenvereinbarung für den Milchkaufvertrag) kann das BLW nicht antasten, es hat sich deshalb auf 30 thematische Handlungsfelder und fünf Themenbereiche fokussiert: auf Datenflüsse, Kontrollen, Tierwohl, Nährstoffbilanzen, und Biodiversität. 

1. Datenflüsse: Die Infrastrukturen für den Datenaustausch zwischen Behörden, Landwirten und Drittorganisationen soll ermöglicht werden. Wie das BLW schreibt, läuft derzeit das Projekt Datenfreigabe für Dritte, «welches voraussichtlich bis anfangs 2020 umgesetzt sein wird.» Ziel des Projektes sei es, dass die Landwirte die öffentlich-rechtlichen Daten auch Dritten zur Verfügung stellen und so «redundante Datenerfassungen vermieden werden können.» Dabei soll es dem Betriebsleiter obliegen, ob er der Datenfreigabe zustimmt oder nicht.

2. Kontrollen: Der Kontrollaufwand soll durch risikobasierte Kontrollen reduziert werden. Hier hat das BLW mit dem letzten Verordnungspaket die Grundlagen für das risikobasierte Kontrollsystem gelegt. «Die Umsetzung erfolgt ab 2020», heisst es dazu.

3. Tierwohl: Die Qualität der Bestimmungen soll verbessert und eine klare Differenzierung zwischen Tierwohl-Programmen und Tierschutzvorschriften erreicht werden. Wie das BLW schreibt, konnten die Tierwohlbestimmungen bereits per 1. Januar 2018 gestrafft werden. «Gleichzeitig wurden rund 300 Kontrollpunkte aufgehoben», schreibt das BLW.

4. Nährstoffbilanzen: Die Methoden zur Kontrolle der Nährstoffflüsse sollen überdacht und nach Möglichkeit eine vereinfachte, automatische Bilanzierung entwickelt werden. Wie das BLW ausrichtet, soll ein Vorschlag zur vereinfachten Bilanzierung mit dem «nächstmöglichen Verordnungspaket in Vernehmlassung geschickt werden.» Ausserdem gebe es schon lange die Möglichkeit, von der Berechnung der Suisse-Bilanz befreit zu sein, «wenn der Betrieb eine tiefe Tierbelastung aufweist und keine Nährstoffzufuhr vornimmt.»

Im Rahmen der AP 22+ werde zudem geprüft, ob die Suisse-Bilanz durch eine Input-Output-Bilanz ersetzt oder ergänzt werden könnte. Eine Anpassung des Systems wäre laut BLW ab 2026 vorgesehen.

5. Biodiversität: Die Bestimmungen sollen überarbeitet werden, damit ein stimmiges administratives System geschaffen werden kann. Hier schreibt das BLW, dass einige Vereinfachungen bereits umgesetzt wurden. 2017 wurde eine Vereinfachung bei den Biodiversitätsbeiträgen angestrebt. Laut BLW konnten kurzfristig vier Vereinfachungen umgesetzt werden:

  • Erstens die Abschaffung der Bestimmung von Hochstamm-Feldobstbäumen ("1/3 des Baumbestandes mit Kronendurchmesser 3 m").
  • Zweitens die Abschaffung der Bestimmung von Hochstamm-Feldobstbäume "mindestens drei verholzte Seitentriebe."
  • Drittens die Abschaffung der Bestimmung von Hecken, Feld- und Ufergehölze "gestaffelte Nutzung von Krautsaum".
  • Viertens eine Standardisierung der Zwischenberichterstattung für die Vernetzung.

Laut BLW sind weitere Vorschläge in die Planung der AP 22+ eingeflossen.

hja