Wer ein Kalb an seiner Mutter saugen liess und gleichzeitig Verkehrsmilch produzierte, verstiess gegen das Schweizer Verordnungsrecht. Da die Nachfrage nach Milch aus der muttergebundenen Kälberaufzucht aber gestiegen ist und die Politik sich darum bemüht hat, änderte sich die rechtliche Lage nun: Seit dem 1. Juli 2020 darf Milch aus mutter- und ­ammengebundener Kälberaufzucht offiziell weiterverarbeitet werden. Die…

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