Wie erwartet fasste die Länderkammer heute die von Hessen eingebrachte Entschliessung. Danach soll es eine Übergangsfrist von zwölf Jahren geben, bevor das Verbot greifen soll.

Nach Auffassung der Länder stellt die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern kein tiergerechtes Haltungssystem dar. Die zwölfjährige Übergangsfrist wird mit der Notwendigkeit begründet, insbesondere kleinen, familiengeführten Betrieben ausreichend Zeit für die Umstellung einzuräumen, „um weiterhin von und mit der Tierhaltung leben zu können“.

Eine Mehrheit bekam in der heuten Bundesratssitzung auch die von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eingebrachte Entschließung, Lebensmittel, die Eibestandteile enthalten, künftig entsprechend den Haltungssystemen der Legehennen zu kennzeichnen. AgE

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