In seiner Antwort auf eine Frage der agrarpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Kirsten Tackmann, begründete Bleser die Position mit dem ohnehin festzustellenden Trend zur Aufgabe der Anbindehaltung. Seiner Auffassung nach würde ein gesetzliches Verbot diesen Trend nicht beschleunigen.

Ein etwaiges Verbot müsste zudem laut Bleser mit der Festlegung von Übergangsfristen einhergehen. Auch vor diesem Hintergrund werde bezweifelt, dass ein Verbot zu einem rascheren Ausstieg aus der Anbindehaltung führen würde.

Der Staatssekretär räumte gleichzeitig mit Hinweis auf das Tierschutzgesetz ein, dass „andere Formen der Rinderhaltung wie die Laufstallhaltung, die Haltung mit Auslauf und insbesondere die Weidehaltung der Anbindehaltung vorzuziehen“ seien.

AgE