Dem Minister zufolge wurde geprüft, welchen Spielraum es auf nationaler Ebene gibt, die Abgabe hochträchtiger Tiere zum Zwecke des Schlachtens oder deren Transport zu beschränken. Angaben seines Hauses zufolge eröffnet die EU-Verordnung 1099/2009 „über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung“ den Mitgliedstaaten keine Möglichkeit, für die Tötung von Tieren innerhalb von Schlachthöfen nationale Regelungen zu erlassen. „Die Praxis des Schlachtens hochträchtiger Tiere ist nicht akzeptabel“, stellte Schmidt klar. Auch wenn nach wie vor keine verlässlichen Zahlen vorlägen; dass immer wieder trächtige Rinder zum Schlachthof gebracht würden, „ist nicht zu dulden“.

Schmidt betonte, sein Ministerium werde sich daneben auch weiterhin auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass alles Erforderliche getan werde, um das Schlachten hochträchtiger Tiere zu vermeiden. Das Agrarressort stehe in engem Kontakt mit der Europäischen Kommission und habe die Problematik mehrfach im Rahmen der Sitzungen des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel angesprochen. Jedoch sei die Kommission entgegen ihrer ursprünglichen Zusage der Bitte des Bundeslandwirtschaftsministeriums bislang nicht gefolgt und habe der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kein Mandat zur Klärung der offenen Fragen im Zusammenhang mit dem Schlachten trächtiger Tiere erteilt. Aus diesem Grund sei man nun selbst im Kontakt mit der EFSA und werde um die Erstellung eines entsprechenden Gutachtens bitten, kündigte Schmidt an.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) und seine Landesbauernverbände hatten in der vergangenen Woche bekräftigt, dass eine Schlachtung hochträchtiger Kühe nicht vertretbar sei. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer hatte ein sofortiges Ende bei der Schlachtung trächtiger Rinder gefordert. Anlass hierfür war die Sendung „Report Mainz“ des Südwestrundfunks (SWR) gewesen, die einen Beitrag zur Schlachtung trächtiger Kühe ausgestrahlt hatte.

AgE