Abstand halten und Hände waschen – das ist und bleibt die Maxime des Bundesrates im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz. Heute hat man sich dagegen entschieden, eine allgemeine Maskenpflicht einzuführen. Detailhändler sollen aber dennoch Masken für ihre Kundschaft bekommen, heisst es in der Medienmitteilung zu den neuen Beschlüssen.  

Masken schützen vor allem die anderen

Nicht der Träger, sondern die Mitmenschen einer Person mit Mundschutz seien dadurch besser geschützt. Masken seien deshalb nur ergänzend zu den Abstands- und Hygienemassnahmen gedacht. Auch bei den allgemeinen Hinweisen zu Grippe-Pandemien des Bundesamts für Gesundheit steht, Hygienemasken sollten in erster Linie Kranke tragen, um ihr Umfeld zu schützen.

Armee liefert täglich Masken

Trotzdem soll die Armeeapotheke «im Sinne einer Anschubversorgung» ab nächster Woche während 14 Tagen täglich eine Million Hygienemasken an die führenden Detailhändler liefern. Zudem soll bei Beschaffungsschwierigkeiten Unterstützung geboten werden. 

Schutzmasken nicht selbst nähen

In der Mitteilung steht auch, man solle textile Masken nicht selber herstellen. Eine Begründung dazu fehlt. In dem Dokument «Fragen und Antworten zum Tragen von Hygienemasken», auf das in der Mitteilung verweisen wird, steht jedoch: «Selbstgenähte Masken bieten Ihnen keinen Schutz vor einer Ansteckung oder erhöhen sogar das Risiko.»

Branchen müssen Schutzkonzepte erarbeiten

Die schrittweise Lockerung des Lockdowns müsse von Schutzkonzepten begleitet werden, die von den Branchen zu erarbeiten sind. Diese Konzepte können das Tragen einer Maske empfehlen oder auch vorschreiben. Sämtliche Betriebe oder Veranstaltungen müssen ein Schutzkonzept haben, gestützt entweder auf jenes der Branche oder des Bundes. Überprüft wird die Einhaltung der Schutzkonzepte von den Kantonen. 

 

Betriebe müssen Schutzkonzepte erstellen

In seinem aktuellen Newsletter betont das Bundesamt für Landwirtschaft BLW, dass jeder Betrieb für das Erstellen eines Schutzkonzepts verantwortlich sei. In diesem müsse dargestellt werden, wie die Verhaltensregeln des BAG eingehalten werden.

Hilfestellungen für diese Schutzkonzepte finden Sie hier: Schutzkonzepte SBF/Seco

 

Sortimente bleiben beschränkt

Lebensmittelläden dürfen weiterhin nicht ihr ganzes Sortiment verkaufen. Damit widerruft der Bundesrat seinen Entscheid vom 16. April. Grund dafür seien Diskussionen über die Ungleichbehandlung von Fachgeschäften gegenüber Detailhändlern.