Eigentlich war vorgesehen, dass ab dem 11. Mai nur Läden, Märkte und obligatorische Schulen wieder öffnen dürfen. Neu gilt das auch für Gastrobetriebe, Museen und Bibliotheken. Die Lockerungsschritte würden sich an einer Risikoanalyse richten, schreibt er Bundesrat in seiner heutigen Medienmitteilung.

Restaurant-Besucher müssen Abstand halten

Ganz wie früher wird ein Besuch im Restaurant aber nicht verlaufen. Der Bundesrat hat für die «vorsichtige Öffnung der Gastronomie» verschiedene Auflagen erlassen:

  • Maximal vier Personen oder Eltern mit Kindern an einem Tisch
  • Alle Gäste müssen sitzen
  • Zwei Meter Abstand oder trennende Elemente zwischen den Gästegruppen 

Über weitere Schritte will man am 27. Mai entscheiden. Die Öffnung in Etappen werde von Schutzkonzepten begleitet und sei mit  Branchenvertretern besprochen worden.

Schutzkonzepte in der Schule

Auch für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in Primar- und Sekundarschulen gibt es Schutzkonzepte, deren Umsetzung Kantone und Gemeinden bis zum 11. Mai regeln müssen. 

In kleinem Rahmen auch an Berufs- und Hochschulen

Ebenfalls ab dem 11. Mai ist es erlaubt, an Berufs- und Hochschulen Veranstaltungen mit maximal fünf Personen durchzuführen, Musikunterricht miteingeschlossen. Prüfungen können stattfinden, sofern Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

Keine Prüfung für die Berufsmaturität

Der Bundesrat überlässt es den Kantonen, ob es an den Gymnasien schriftliche Maturprüfungen geben wird. Mündliche Prüfungen sind für 2020 abgesagt.

Anders sieht es bei der Berufsmaturität aus. Diese wird 2020 ganz auf Erfahrungsnoten basieren, hier sei der Bund allein zuständig.

Einreisebeschränkungen werden schrittweise gelockert

Parallel zu den wirtschaftlichen Öffnungsetappen sollen auch die Corona-bedingten Einreisebeschränkungen schrittweise gelockert werden. Ab dem 11 Mai sollen

  • die vor dem 25. März 2020 eingereichten Gesuche von  Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum und aus Drittstaaten bearbeitet werden
  • der Familiennachzug in die Schweiz für Schweizer und EU-Bürger wieder möglich sein.

Grenzkontrollen werden vorerst keine gelockert.

Keine Grossveranstaltungen bis Ende August

Bis Ende August bleiben Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen verboten. Man wolle aber vor den Sommerferien die Lage nochmals neu beurteilen. 

Am 27. Mai soll ausserdem über kleinere Veranstaltungen entschieden werden.