Vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) werde es keine Medienmitteilung geben, sagt das Amt auf Anfrage der BauernZeitung. Ausnahmsweise könne das BLW den Kantonen aber bereits per 19. Mai 2020 Geld für die Akontozahlung überweisen, wenn die Geldforderung bis zum 6. Mai beim BLW eintreffe.

Kantone können vorfinanzieren

Wie bereits im Vorjahr sei eine Vorfinanzierung durch die Kantone möglich, schreibt das BLW weiter. Der Betrag für die Akontozahlung könne in diesem Fall später dem Bundesamt in Rechnung gestellt werden. 

Die Zahlungsrichtlinie des BLW mit den genauen Vorgaben zur Akontozahlung soll bis Mitte April vorliegen. 

Jeder Kanton macht es anders

Bei den Fristen für die Akontozahlungen spielt der Kantönligeist. Wir sammeln die jeweiligen Entscheide, die Liste wird laufend ergänzt.

KantonDatum der Auszahlung
Wallis15. April 
SolothurnEnde Mai
FreiburgEnde Mai
 BernEnde Mai
 LuzernAm 19. Mai 2020 werden 60 Prozent des Vorjahresbeitrages ausbezahlt
Baselland

Per 19. Mai

Uri

19. Mai, Prozent der Direktzahlungen

Zug

19. Mai, 55 Prozent

Aargau

19. Mai

Nidwalden

Ab 19. Mai, genaues Datum unbekannt

Schwyz

Voraussichtlich 19. Mai

Zürich

5. Juni

St. Gallen

2. Mai-Hälfte

Thurgau

Woche 22, angestrebt werde der 26./27. Mai

Schaffhausen

Die erste Tranche soll voraussichtlich in der letzten Maiwoche ausbezahlt werden

Graubünden

19. Mai

Gemäss Pascal Simon, vom Ebenrain-Zentrum im Kanton Baselland strebt die Kolas (Konferenz der Landwirtschaftsämter Schweiz) ein koordiniertes Vorgehen der Kantone an.