Vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) werde es keine Medienmitteilung geben, sagt das Amt auf Anfrage der BauernZeitung. Ausnahmsweise könne das BLW den Kantonen aber bereits per 19. Mai 2020 Geld für die Akontozahlung überweisen, wenn die Geldforderung bis zum 6. Mai beim BLW eintreffe.
Kantone können vorfinanzieren
Wie bereits im Vorjahr sei eine Vorfinanzierung durch die Kantone möglich, schreibt das BLW weiter. Der Betrag für die Akontozahlung könne in diesem Fall später dem Bundesamt in Rechnung gestellt werden.
Die Zahlungsrichtlinie des BLW mit den genauen Vorgaben zur Akontozahlung soll bis Mitte April vorliegen.
Jeder Kanton macht es anders
Bei den Fristen für die Akontozahlungen spielt der Kantönligeist. Wir sammeln die jeweiligen Entscheide, die Liste wird laufend ergänzt.
Kanton |
Datum der Auszahlung |
Wallis |
15. April |
Solothurn |
Ende Mai |
Freiburg |
Ende Mai |
Bern |
Ende Mai |
Luzern |
Am 19. Mai 2020 werden 60 Prozent des Vorjahresbeitrages ausbezahlt |
Baselland |
Per 19. Mai
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Uri |
19. Mai, Prozent der Direktzahlungen
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Zug |
19. Mai, 55 Prozent
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Aargau |
19. Mai
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Nidwalden |
Ab 19. Mai, genaues Datum unbekannt
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Schwyz |
Voraussichtlich 19. Mai
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Zürich |
5. Juni
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St. Gallen |
2. Mai-Hälfte
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Thurgau |
Woche 22, angestrebt werde der 26./27. Mai
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Schaffhausen |
Die erste Tranche soll voraussichtlich in der letzten Maiwoche ausbezahlt werden
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Graubünden |
19. Mai
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Gemäss Pascal Simon, vom Ebenrain-Zentrum im Kanton Baselland strebt die Kolas (Konferenz der Landwirtschaftsämter Schweiz) ein koordiniertes Vorgehen der Kantone an.
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