Der Bundesrat verlängert das Veranstaltungsverbot bis Ende April und weitet es aus. Ab sofort sind alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen ab 100 Personen verboten.
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Wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, können die Kantone Ausnahmen gewähren. Veranstaltungen unterhalb dieser Teilnehmerzahl dürfen durchgeführt werden. Allerdings müssen Massnahmen zum Schutz der Anwesenden ergriffen werden. Dies gilt auch für Freizeitbetriebe wie Museen, Sportzentren, Schwimmbäder oder Skigebiete.
Nicht mehr als 50 Leute im Restaurant
Restaurants, Bars und ...