Mit den bundesrätlichen Entscheid vom 16. April können auch Tierarztpraxen ab dem 27. April 2020 wieder wie gewohnt betrieben werden. Jedenfalls, was die Leistungen anbelangt: Es dürfen wieder sämtliche, das heisst auch nicht dringende Behandlungen durchgeführt werden. 

Besucher warten draussen

Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte GST hat laut Medienmitteilung Empfehlungen für ein Schutzkonzept erstellt, das Tierarztpraxen oder -kliniken übernehmen können. Dazu gehören beispielsweise folgende Punkte:

  • Telefonische Anmeldung durch den Tierhalter vor regulären Praxisbesuchen
  • Besitzer warten während Untersuchung und Behandlung draussen
  • Tiere werden auf dem Parkplatz übergeben
  • Auch in der Nutztiermedizin ist der nötige Abstand zu wahren

Generell gebe es in Tierarztpraxen wenig direkte Personenkontakte, die sich im Bedarfsfall auch rückverfolgen liessen. Man halte sich an die Anweisungen des Bundesamts für Gesundheit – diese gelten auch für die Kundschaft. 

Teils grosse Umsatzrückgänge

Da die Tierarztpraxen und -kliniken in den letzten Wochen zur Sicherung der Grundversorgung geöffnet bleiben mussten, aber nur beschränkt Leistungen anbieten konnten, entstand laut GST teilweise grosser wirtschaftlicher Schaden. Dies aus mehreren Gründen:

  • Zusätzliche Infrastrukturkosten für Schutzvorkehrungen (z. B. Plexiglasscheiben)
  • Kurzarbeit (war v. a. in Kleintierpraxen verbreitet)
  • Arbeit in zwei getrennten Teams zum Schutz von Kundschaft und Personal
  • Z. T. nicht verrechnete Gesprächskosten wegen des erhöhten Informationsbedürfnisses der Kundschaft
  • Wegen geschlossener Grenzen gab es im Tessin und im Grenzgebiet zu Deutschland teilweise für die Schweizer Tierärzte mehr zu tun als üblich, da die Tierhaltenden nicht mehr ihre Tiere im Ausland behandeln lassen konnten.