Das hat er am Mittwoch entschieden. Der Bundesrat hält das heutige Bewilligungsverfahren für unverhältnismässig, da die Schweizer Lebensmittelvorschriften inzwischen weitgehend mit jenen der EU harmonisiert sind. Das Meldeverfahren gilt ausserdem als Massnahme gegen die hohen Schweizer Preise.

Weitere Ausnahmen möglich

Aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung will der Bundesrat eine Vereinfachung des Verfahrens prüfen. Andererseits fasst er zusätzliche Ausnahmen zum Cassis-de-Dijon-Prinzip für Lebensmittel ins Auge. Diese sollen das Schweizer Sicherheitsniveau bei Lebensmitteln garantieren, insbesondere, wenn auf EU-Ebene keine einheitlichen Vorschriften bestehen.