In der Motion von Nationalrätin Irene Kälin (Grüne) wird der Bundesrat ersucht, "die Tierschutzverordnung dahingehend anzupassen, dass bei Rindern das Verschliessen von Zitzen jeglicher Art zu Schau- und Präsentationszwecken verboten wird." Nicht nur das mittlerweile verbotene Verkleben der Euter mit Sekundenkleber, sondern jegliches Verschliessen der Euter gefährde die Gesundheit der Kühe, so Kälin in der Begründung.

Die Arbeitsgemeinschaft der Schweizer Rinderzüchter (ASR) hat kürzlich Anpassungen am revidierten Ausstellungsreglement vorgenommen, das 2019 in Kraft tritt. Darin hält die ASR trotz der Motion auch künftig am Einsatz vom Collodium zum Verkleben der Zitzen fest. Dafür wird im Euter-Ultraschall künftig auf Grade bei möglichen Ödemen verzichtet. Es gibt nur noch Ja oder Nein. Wird ein Ödem festgestellt, muss die Kuh gemolken werden. Denn Milchablassen mittels Sonde ist künftig nicht mehr erlaubt. Wird eine Kuh zum Melken geschickt, ist sie vom Wettbewerb ausgeschlossen.

lid/jw

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