Ziel des revidierten CO2-Gesetzes ist eine Reduktion des Treibhausgas-Ausstosses bis ins Jahr 2030 und zwar um die Hälfte gegenüber dem Stand von 1990. Die Vorlage beruht gemäss dem Bundesamt für Umwelt Bafu nicht auf Verboten, sondern auf einer «bewährten Kombination» von finanziellen Anreizen, Investitionen in den Klimaschutz und technischem Fortschritt. 

Massnahmen in diversen Bereichen

Das Bafu listet die folgenden als die wichtigsten Massnahmen im neuen CO2-Gesetzes auf: 

CO2-Abgabe: Die bereist existierende Lenkungsabgabe auf fossile Brennstoffe kann auf 210 Franken pro Tonne CO2 angehoben werden, was etwa 50 Rappen pro Liter Heizöl oder rund 4 Rappen pro kWh Erdgas entspricht. Bisher war die Abgabe auf maximal 120 Franken pro Tonne CO2 gedeckelt.

Flugticketabgabe: Ein Zuschlag von 30 Franken pro Passagier auf Kurzstreckenflüge und maximal 120 für mittlere und lange Distanzen sollen Alternativen zum Fliegen attraktiver machen. Die Einnahmen fliessen je zur Hälfte zurück an die Bevölkerung und die Wirtschaft bzw. in den Klimafonds.

Abgabe für Geschäfts- und Privatflüge: Pro Flug ist je nach Distanz eine Lenkungsabgabe in der Höhe von 500 bis 3'000 Franken vorgesehen. Die Verwendung des Geldes ist gleich wie bei der Flugticketabgabe. 

Klimafonds: Diese Gelder sollen fliessen in: Die Förderung klimarfreundlicher Investitionen (z. B. E-Ladestationen, Elektrobusse, Fernwärmenetze, Gebäudesanierungen und CO2-freie Heizungen), Förderung innovativer Firmen (Entwicklung klimafreundlicher Technologien) sowie die Unterstützung besonders vom Klimawandel betroffener Gebiete (Bergregionen, Städte und Gemeinden) für entsprechende Schutzmassnahmen. 

Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure: Importeure von Benzin und Diesel müssen ab 225 mindestens 20 Prozent des CO2-Ausstosses mit Klimaschutzprojekten in der Schweiz ausgleichen. Beispiele für solche Projekte sind  z. B. landwirtschaftliche Biogasanlagen. Dank einem Maximum von 12 Rappen pro Liter Aufschlag auf Benzin und Diesel soll eine übermässige Abwälzung der Kosten auf Autofahrer verhindern. Heute beträgt der Kompensationsaufschlag rund 1,5 Rappen pro Liter Treibstoff, das Maximum liegt heute bei 5 Rappen.

Effiziente Fahrzeuge: Die Zielwerte für den CO2-Ausstoss von Liefer- und Personenwagen werden um 15 Prozent gesenkt, in einem weiteren Schritt um 37,5 Prozent bis 2030 (PKW) bzw. 31 Prozent (LKW). 

Vorgaben für Gebäude: Neue Bauten dürfen grundsätzlich keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr ausstossen (heute schon Standard). Bei bestehenden Gebäuden gibt es eine Obergrenze von 20 Kilogramm CO2-Ausstoss pro Quadratmeter Wohnfläche, wenn eine Heizung ersetzt wird. In 5-Jahres-Schritten wird dieser Wert um jeweils fünf Kilogramm CO2 gesenkt. Sind für die Einhaltung der Obergrenze Massnahmen wie der Einbau einer Wärmepumpe nötig, kann finanzielle Unterstützung aus dem Klimafonds beantragt werden. 

Geld in die Schweiz investieren

Nach Meinung des Bundesrats , des Parlaments und der Kantone ist das revidierte CO2-Gesetzt der richtige Weg, um sowohl die Treibhausgas-Emissionen zu drosseln, als auch Arbeitsplätze zu schaffen, wie es in einer Mitteilung heisst. Denn mit den rund 80 Milliarden Franken, die in den letzten 10 Jahren für den Import von Erdöl und -gas ausgegeben worden seien, sei auch viel Geld ins Ausland abgeflossen. Das wäre nicht mehr der Fall, wenn man dank neuer und grünerer Technologien weniger abhängig von fossilen Treibstoffen wäre. 

Welche Vorteile das CO2-Gesetz für die Landwirtschaft hat, erklärt Christine Badertscher in ihrem Gastbeitag.