Per 1. April 2021 wird die Einmalvergütung für Solaranlagen mit einem Leistungsbeitrag bis 30 Kilowatt (kW) erhöht, heisst es in einer Mitteilung des Bundesrats. So werde der Leistungsbeitrag, der zusammen mit einem Grundbeitrag die Einmalvergütung bildet, bis 30 Kilowatt Leistung um 40 Franken auf 380 Franken pro kW angehoben. Es sei die erste Erhöhung dieses Betrags seit dessen Bestehen. Damit will der Bundesrat einen Anreiz zum Bau grösserer Anlagen schaffen. 

Der Grundbeitrag sinkt

Im Gegensatz zum steigenden Leistungsbeitrag wird der Grundbeitrag um 300 Franken auf 700 Franken gesenkt. Ab einer Leistung von 30 kW sinkt ausserdem der Leistungsbeitrag um 10 Franken auf 290 Franken pro kW. Letzteres werde sicherstellen, dass die Einmalvergütungen weiterhin maximal 30 Prozent der massgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen decken, wie dies das Energiegesetz vorschreibt.

Vereinfachter Neubau und attraktiverer Ausbau

Um ein Gesuch für die Einmalvergütung zu stellen, ist künftig kein Auszug aus dem Grundbuch mehr nötig. Es reicht ein gleichwertiges Dokument. 

Bestehende Anlagen können unter gewissen Umständen das Anrecht auf den Leistungsbeitrag der Einmalvergütung im Rahmen der Leistungssteigerung, wenn diese erweitert werden. 

 

Keine Baubewilligung für Standortprüfung

Mit der Änderung der Energieverordnung können temporäre Bauten und Anlagen zur Prüfung der Standorteignung von Windenergieanlagen (z.B. Windmessmasten) neu ohne Baubewilligungsverfahren errichtet oder geändert werden.

Ausserdem sollen Geodaten zu Windanlagen neu auf einer zentralen Karte publiziert werden, inklusive Angaben zu Technologie, Standort, Kategorie, Leistung und Inbetriebnahmedatum.