Von den 1200 Tonnen reserviert die Schweiz eine Mindestmenge von 600 Tonnen für den Import von gesalzenem, gewürztem Rindfleisch, das bereits zur Herstellung von Trockenfleisch zugeschnitten ist und zu keinem anderen Zweck verwendet werden kann. So würden die Auswirkungen auf den Schweizer Frischfleischmarkt minimiert, hielt der Bundesrat fest. Die Kompensation werde nicht zu Mehrimporten führen.

Im Dezember 2015 hatte das Parlament eine parlamentarische Initiative gutgeheissen, die forderte, dass für rohes, gewürztes Fleisch, wie zum Beispiel marinierte Rindssteaks, die wesentlich höheren Zollansätze für Frischfleisch statt die tieferen Zollansätze für Fleischzubereitungen angewendet werden. Diese Änderung wurde vom Bundesrat am 1. Juli 2016 umgesetzt.

WTO-Verpflichtungen verletzt

Die Anwendung der höheren Zollansätze für Würzfleisch führte dazu, dass die Schweiz ihre Verpflichtungen bei der Welthandelsorganisation WTO verletzte. Dies wurde von den Herkunftsländern der Würzfleischimporte bei der WTO beanstandet. Die Schweiz musste deshalb Kompensationen mit den betroffenen Ländern aushandeln, um zu vermeiden, dass diese als Gegenmassnahme Zölle auf Schweizer Exporte erheben.

Noch fehlt der Parlamentsentscheid

Mit der von ihm am Mittwoch verabschiedeten Verordnung gehe eine mehrjährige, intensive Phase der Verhandlungen und Konsultationen zu Ende, hielt der Bundesrat fest. Der Beschluss muss noch vom Parlament gutgeheissen werden.

Das Problem mit dem gewürzten Fleisch war im Jahr 2010 bekannt geworden. Eine Frage zu den Zolltarifen löste den berühmten Bündnerfleisch-Lachanfall des damaligen Bundesrats Hans-Rudolf Merz aus.