Der Vorstoss stammt von der Wissenschaftskommission des Nationalrates (WBK). Diese fordert eine Pflicht zur elektronischen Identifizierung aller Katzen. Nicht identifizierte Katzen sollen ohne Einverständnis der Besitzerin oder des Besitzers sterilisiert werden dürfen.

In der Schweiz gebe es über 100'000 Streunerkatzen, argumentiert die Kommission. Diese litten oft an Krankheiten. Die elektronische Identifizierung würde ermöglichen, verwilderte Katzen von jenen zu unterscheiden, die eine Besitzerin oder einen Besitzer hätten. Auf diese Weise liessen sich Kastrationskampagnen gezielter durchführen.

Mit der Kennzeichnungspflicht könnten entlaufene Katzen auch einfacher den Besitzern zurückgegeben werden, schreibt die Kommission. Bei Verkehrsunfällen könnten sie rasch identifiziert werden. Für Hunde gelte die Pflicht seit Jahren.

Übertrieben und unwirksam

Der Bundesrat hält nichts davon. Eine Verpflichtung aller Katzenhalterinnen und -halter zur Identifizierung und Registrierung ihrer Tiere wäre nicht nur übertrieben, sondern auch nicht wirklich wirksam, schreibt er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme zum Vorstoss. Eine übermässige Vermehrung der Katzen liesse sich so nämlich nicht verhindern.

Für Hunde sei die Identifikations- und Registrierungspflicht infolge der Diskussionen über gefährliche Hunde eingeführt worden, gibt der Bundesrat zu bedenken. Im Fall der Katzen bestehe kein vergleichbares öffentliches Interesse an einer solchen Massnahme.

Information und Sensibilisierung

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sensibilisiere und informiere die Öffentlichkeit über die Registrierung und Kastration von Katzen, schreibt der Bundesrat weiter.

Der Vollzug der Tierschutzgesetzgebung aber liege in der Verantwortung der Kantone. In Einzelfällen hätten die kantonalen Behörden die Möglichkeit, die Kastration oder Sterilisation einer Katze anzuordnen.

Einige Kantone und Gemeinden führten gezielte Kastrations- und Sterilisationsprogramme für streunende Katzen durch. Müsste sich die öffentliche Hand um die Kastration aller streunenden Katzen kümmern, wäre dies für die zuständigen Kantone und auch für die Gemeinden mit einem erheblichen Aufwand verbunden.