Bereits Anfang November sind erste Vogelgrippe-Fälle bei wildlebenden Wasservögeln sowie in nordeuropäischen Nutzgeflügelbeständen aufgetreten. Da die Fallzahlen stetig zunehmen, reagierte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) kürzlich mit einer Mitteilung an alle geflügelhaltenden Betriebe sowie Hobbygeflügelhalterinnen.

Wichtige Punkte beachten

«Eines der höchsten Übertragungsrisiken ist die Kontamination der Wiesen durch Wildenten, die hier, vorwiegend in der Nacht, Nahrung suchen», so das BLV. Daher sei jeder Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wild-vögeln streng zu verhindern. Das BLV ruft Geflügelhalter dazu auf, folgende Punkte zu beachten:

  • Wildvögel dürfen keine Zugangsmöglichkeit zu Futter- und Tränkestellen des Ge-flügelstalles haben.
  • Die Biosicherheitsmassnahmen müssen strikt eingehalten werden (vor dem Betreten der Ställe Schuhe wechseln und Überkleid anziehen, Handdesinfektion).
  • Noch besteht kein Grund, Freilandhaltung und Weideauslauf zu untersagen. Allerdings sollten Geflügelhalterinnen Vorbereitungen treffen, um ihre Tiere in einem geschützten Aussenklimabereich zu halten.
  • Gitter und Zäune sollten auf Löcher überprüft werden.

Die Virenstämme der aktuell kursierenden Vogelgrippe sind nicht auf den Menschen übertragbar. Dennoch weist das BLV darauf hin, tot gefundene Vögel nicht zu berühren. Personen, die einen Vogelkadaver finden, sollen sich an den Wildhüter, an die Fischereiaufsicht oder an die Kantonspolizei wenden.