Der folgende Absatz in Verträgen von Bucher Landtechnik sorgte in der Vergangenheit für Aufsehen: 

«der Gebietshändler bestellt die benötigten Ersatzteile zu New Holland Händlerkonditionen im Buchershop»

Das Landtechnik-Unternehmen stand unter Verdacht, rechtswidrige Vertragsklauseln einzusetzen. Die Bruno Lehmann AG, eine kleinere Firma aus Trub BE, erstattete deshalb bei der Wettbewerbskommission (Weko) Anzeige gegen seinen Mitbewerber, worauf es zu einer Untersuchung kam. 

Vertragsklausel sei nicht wortwörtlich gemeint

In einem Rundschreiben an alle Händler liess Bucher Landtechnik laut einer Medienmitteilung der Bruno Lehmann AG nun verlauten, dass der obenstehende Absatz im Vertrag missverstanden worden und nicht gemäss dem Wortlaut, sondern lediglich als Angebot zur Unterstützung der Händler zu verstehen sei. Der Händler sei völlig frei, bei wem er seine Ersatzteile bestelle.

Gemäss der Mitteilung sei die Weko-Untersuchung jedoch noch nicht zu Ende.

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