Seit dem 1. Mai 2019 müssen alle neu in Verkehr gebrachten land- und forstwirtschaftlichen Anhänger ab einem Garantiegewicht von 8 Tonnen mit einer Betriebsbremse ausgerüstet sein. Diese muss im Zweileitersystem aufgebaut sein, schreibt der Schweizer Verband für Landtechnik SLVT in einer Medienmitteilung. Letztes Jahr sei nämlich die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenverkehrsfahrzeuge (VTS) geändert worden.

Weiterhin Offerten mit falschem Bremssystem

Trotz neuer Vorschriften komme es aber immer noch vor, dass im Fahrzeughandel Offerten erstellt würden, in denen Neufahrzeuge mit einer hydraulischen Einleiter-Bremse angeboten werden. Das Argument, dass 30-km/h-Anhänger nicht zur Motorfahrzeugkontrolle müssten und daher mit einem solchen Bremssystem fahren dürften, ist laut SVLT falsch.

Das Garantiegewicht ist entscheidend


Ausschlaggebend ist demnach nicht die Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern das Garantiegewicht: Für alle Anhänger ab einem Garantiegewicht von 8 Tonnen ist eine Zweileiter-Bremse vorgeschrieben. Dabei ist es egal, ob sie 30 oder 40 km/h fahren.

Anders ist es bei der Abbremsung

Im Fall der Abbremsung ist die Geschwindigkeit hingegen wieder wichtig:

  • Für 30-km/h-Anhänger ist eine Abbremsung von 35% (Verzögerung 2,9 m/s2) verlangt
  • Für 40-km/h-Anhänger ist eine Abbremsung von 50% (Verzögerung 5,0 m/s2) verlangt

Vorsicht beim Fahrzeugkauf

Um bei der späteren Verwendung rechtliche Probleme zu vermeiden, rät der SVLT allen Landwirtinnen und Landwirten beim Kauf neuer Fahrzeuge, besonders auf die offerierte Bremsanlage zu achten.