Der Vorstand der Branchenorganisation Milch (BOM) hat dem Vorschlag der Produzenten für den zukpnftigen Anforderungskatalog für den Branchenstandard zugestimm. Der neue Branchenstandard gilt ab dem 1. Juli 2019, teilt die BOM am Mittwochabend mit.

2 Rappen Zuschlag

Der Anforderungskatalog enthält die zehn Grundanforderungen, welche zwingend erfüllt sein müssen und weitere Zusatzanforderungen, damit die Milch dem Branchenstandard «Nachhaltige Milch» entspricht. Sämtliche so produzierte Molkereimilch wird mit einem auf der Milchgeldabrechnung separat ausgewiesenen Zuschlag von 2 Rappen entschädigt.

Die fünf Anforderungen aus dem Bereich Tierwohl

RAUS – BTS: Die Kühe müssen an einem der beiden (oder beiden) Tierwohlprogramme des Bundes teilnehmen.
Kälberhaltung: Die Mindesthaltedauer auf dem Geburtsbetrieb beträgt bei allen geborenen Kälbern 21 Tage.
Mindestmelkintervall: Die Kühe müssen mindestens zweimal pro Tag gemolken werden.
Einhaltung Richtlinien ASR: Die Tierhalter, welche mit ihren Tieren an Schauen und Ausstellungen gehen, müssen sich verpflichten, die Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft der Schweizer Rinderzüchter (ASR) einzuhalten.
Keine Trächtigkeit bei Schlachtkühen: Bei Schlachtkühen muss die Nicht-Trächtigkeit nachgewiesen werden.

Die zwei Anforderungen aus dem Bereich Fütterung

Sojaschrot: Falls Sojaschrot in der Fütterung verwendet wird, muss dieses nachweislich aus nachhaltigen Quellen stammen.
Palmfett und Palmöl: Die Fütterung der Milchkühe kommt zu 100 Prozent ohne Palmfett oder Palmöl aus.

Drei weitere Anforderungen

Antibiotikaeinsatz: In der tiermedizinischen Behandlung dürfen keine kritischen Antibiotika verwendet werden, welche wegen der möglichen Resistenzbildung in der Humanmedizin umstritten sind.
Biodiversität: Das Bundesprogramm ÖLN muss erfüllt werden. Dies bedeutet, dass mindestens sieben Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche besondere Leistungen zur Biodiversität erfüllen.
Name der Kuh / des Kalbs: Jede Kuh hat ab Geburt einen Namen. Damit wird die für den Familienbetrieb typische Beziehung Tierhalter zum Tier zum Ausdruck gebracht.

Im Weiteren hat die BOM folgende zwei Formalitäten festgelegt:

Ausgewiesener Nachhaltigkeits-Zuschlag: Für die Molkereimilch in allen drei Segmenten A, B und C ist auf der Milchgeldabrechnung ein Zuschlag für «Nachhaltige Schweizer Milch» von 2 Rappen auszuweisen.
Mindestvertragsdauer: Zwischen dem Milchkäufer und -verkäufer ist ein Milchkaufvertrag von mindestens einem Jahr erforderlich.

Zusatzanforderungen

Der Vorstand war sich laut der Mitteilung im Übrigen auch einig darüber, dass zusätzliche weitergehende Anforderungen aus den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Klima, Tierwohl und Antibiotika Teil der «Nachhaltigen Milch» werden. Aber so einig, dass man diese schon hätte publizieren können dann offenbar doch nicht. Hier gelte das Prinzip, dass aus einer Liste von möglichen Anforderungen zwei ausgewählt werden müssen, schreibt die BO Milch. Eine Arbeitsgruppe werde in den kommenden Wochen definieren, wie diese Zusatzanforderungen aussehen.

Wie die Branchenorganisation in der Mitteilung weiter schreibt, wurde bei der Auswahl der Anforderungen darauf geachtet, dass «keine neuen externen Betriebskontrollen notwendig sind». In den kommenden Monaten müssten lediglich die Zugriffsrechte auf die Daten sichergestellt werden. Denn damit könne garantiert werden, dass «sämtliche als nachhaltige Milch auf den Markt kommende Milch tatsächlich nach den definierten Kriterien produziert worden ist». 

hja