Produkte mit den Wirkstoffen Chlorpyrifos und Chlorpyrifosmethyl dürfen ab dem 1. August 2019 nicht mehr eingesetzt werden, heisst es in einer Verfügung des Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Bundesentscheid. Betroffen sind Produkte für Kern- und Steinobst sowie Beerenkulturen.

Der SOV bedauert den Entscheid, wie er in einer Stellungnahme schreibt: "insbesondere in Anbetracht der äusserst kurzen Aufbrauchfrist und das der Branche keine Möglichkeit zu einer Stellungnahme gewährt worden ist." Der SOV werde mit dem BLW in Kontakt treten, heisst es weiter.

 

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