In diesem Zeitraum schauen die Kontrolleure bei unangemeldeten Kontrollen in einem Teil der Schweinehaltungen fünf spezifische Punkte genauer an, wie es in einer Mitteilung des BLV heisst.  Die unangemeldeten Kontrollen sollen nicht zusätzlich, sondern im Rahmen der üblichen Tierschutzkontrollen in einem Schwerpunktprogramm erfolgen.

Diese Punkte werden vertieft kontrolliert:

    •    Anzahl und Funktionieren der Tränken
    •    Haltung und Betreuung von kranken oder verletzten Tieren
    •    Anbieten von Nestbaumaterial in den Abferkelbuchten
    •    Anbieten von Beschäftigungsmaterial
    •    Einsperren von einzelnen Sauen während der Geburtsphase

lid