Landwirtschaftliche Biogasanlagen können neben Hofdünger auch anderes organisches Material verwerten. Dabei entsteht neben Energie auch hochwertiger Pflanzendünger. Damit spielen sie eine wichtige Rolle in der energetischen und gleichzeitig stofflichen Verwertung von organischem Material, die von der neuen Vollzugshilfe zur Abfallverordnung (VVEA) gefördert werden soll.

Weniger Handelsdünger

Die Rückstände nach der Vergärung sind ein hochwertiger Naturdünger für Pflanzen. Der Einsatz von Gärgülle trägt dazu bei, die Nutzung von handelsüblichen Mineraldüngern zu reduzieren. Damit wird auch die fossile Energie für deren Herstellung eingespart, was neben der Reduktion von Methanemissionen, dem Klimaschutz zu Gute kommt. Gärgülle schliesst auch den Kreislauf, indem wichtige Nährstoffe wieder dem Boden zugeführt werden. Stickstoff und Phosphor bleiben im Biogasprozess nämlich weitgehend konserviert.

Besserer Ressourcenschutz

Das Ziel der 2016 verabschiedeteten neuen Abfallverordnung ist, den Umwelt- und Ressourcenschutze mit verbindlichen Vorschriften zu verbessern. Die zugehörige Vollzugshilfe wurde im Januar 2019 veröffentlicht.

Mit der Methanisierung, also der Verwertung in einer Biogasanlage, kann die wenig effiziente Verbrennung und die Verwertung ohne geschlossene Nährstoffkreisläufe in Kläranlagen reduziert werden. Der landwirtschaftliche Fachverband Biogas begrüsst die ökologisch sinnvollen Änderungen, die auch den landwirtschaftlichen Biogasanlagen zugutekommen. Auch Ökostrom Schweiz unterstützt die neue Verordnung.

Lebensmittel nur beschränkt

In landwirtschaftlichen Biogasanlagen ist Hofdünger das wichtigste Inputmaterial. Daneben werden auch organische Reststoffe nichtlandwirtschaftlichen Ursprungs (Co-Substrate) verarbeitet. Deren Anteil an der Gesamtmenge darf nicht mehr als 20 Prozent betragen. Nur dann kann man vom Hofdüngerbonus profitieren. Die Verwendung dieser Co-Substrate wird durch die Positivliste der Oberzolldirektion (OZD) geregelt. Dabei gilt: Lebensmittel für den Verzehr von Mensch und Tier dürfen nicht in Biogasanlagen genutzt werden. Dazu zählen in der Schweiz beispielsweise Mais oder Raps.

Speisereste müssen vorher erhitzt werden

Nur verdorbene oder überschüssige Lebensmittel, die nicht verzehrt werden, dürfen für die Energieproduktion genutzt werden. Speisereste müssen auf 70°C erhitzt werden, bevor sie in die Biogasanlage dürfen. So werden Kontaminationen mit Krankheitserregern vermieden. Anlagen, die diese Reststoffe behandeln, brauchen eine Sondergenehmigung des kantonalen Veterinäramtes. Andere Reststoffe müssen nicht vorbehandelt werden und stellen kein Gesundheitsrisiko dar, wie zum Beispiel Getreideabfälle. Jede Biogasanlage verarbeitet unterschiedliche organische Reststoffe, je nach regionaler Verfügbarkeit.

Material und Logistik

Mitgliedern bei Ökostrom Schweiz verschafft die Koordinationsstelle Biomasse Zugang zu organischen Materialien, an die eine einzelne Biogasanlage nicht kommt. Sie bietet Lebensmittelverarbeitern gesicherte Entsorgungslösungen, regelt die Logistik zur Biogasanlage und überprüft die Einhaltung von Gesetzesvorgaben. Die Koordinationsstelle Biomasse ist ständig auf der Suche nach neuen organischen Reststoffen, da die Anzahl Biogasanlagen in der Schweiz steigt.