«Für die Schweizer Milchbäuerinnen und Milchbauern ist das vergangene Jahr ein Jahr zum abhaken», schreibt die Milchbauernorganisation BIG-M in ihrem neuesten Newsletter. Weiterhin würden täglich drei Milchviehbetriebe ihre Stalltüren für immer schliessen.

Der Milchmarkt sei nach wie vor geprägt von Intransparenz. «Was ist jetzt ausschlaggebend für den Milchpreis? Ist es die Milchmenge oder ist es das Preisniveau im umliegenden Ausland? Die monatlichen Infoschreiben der Milchkäufer werfen mehr neue Fragen auf als dass sie diese Fragen klären», schreibt BIG-M.

Die Organisation fragt sich auch, wie die Konsumentinnen und Konsumenten den Milchmarkt verstehen sollen. Jetzt sei ihnen immer gesagt worden, dass die Milchpreise für die Bäuerinnen und Bauern schlecht seien wegen der Überproduktion. «Und plötzlich verkauft die Migros in der Adventszeit Importbutter wegen (Zitat) "Rohstoffmangel"!» (wir berichteten). Um die Verwirrung bei den Kunden noch zu steigern, lege die Migros noch nach: «Sie verkauft gleichzeitig noch Schweizer Butter als Billigaktion.»

Hoffen auf Motion Noser

«Der Nebel im Milchmarkt könnte sich im kommenden Jahr etwas lüften, wenn der Nationalrat der Motion Noser zustimmt, welche die Milchbranche in die Pflicht nehmen will», schlägt die BIG-M im Ausblick hoffnungsvollere Töne an. Die Milchbäuerinnen und Milchbauern könnten dann endlich unternehmerisch selber entscheiden, ob sie billige B-Milch liefern wollen oder nicht (siehe Kasten).

 

Motion von Ruedi Noser

Die Motion von Ruedi Noser (FDP/ZH) trägt den Titel «Verlässlichkeit des Standardvertrags der Branchenorganisation Milch». Nach dem ihr die Wirtschaftskomission des Ständerats (WAK-S) ihr bereits zugestimmt hatte, wurde sie im November auch in der Schwesterkomission des Nationalrats (WAK-N) deutlich angenommen.

Die Motion im Wortlaut: «Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Branchenorganisation Milch darauf hinzuwirken, dass der Standardvertrag für den Kauf und den Verkauf von Rohmilch gemäss Artikel 37 des Landwirtschaftsgesetzes folgende Elemente umfasst: Der Milchkaufvertrag muss sicherstellen, dass der Milchlieferant vor Ablieferung weiss, zu welchen Preisen er Milch liefert, sodass er unternehmerisch planen kann. An der Segmentierung in A-, B- und C-Milch muss festgehalten werden. Dass es keinen C-Preis mehr gibt und dafür überschüssige Milch über den B-Kanal verkauft wird, darf nicht erlaubt sein. Es muss in jedem Fall ein separater Preis für B- und C-Milch festgelegt werden. Der Preis für A- und B-Milch muss im Vertrag mit Menge und Preis in Kilogramm fixiert sein, mindestens für drei Monate. Die Freiwilligkeit der Lieferung von C-Milch muss dem Milchlieferanten gewährleistet sein. Deshalb ist auch vertraglich zu vereinbaren, welche Mengen zu welchem B-Preis abgerechnet werden können. Produzenten, die keine billige B- und C-Milch liefern wollen, dürfen nicht mit Mengenkürzungen im Bereich der A-Milch und der B-Milch bestraft werden.»

 

Es sei allerdings zu erwarten, dass in der Milchbranche einzelne Akteure versuchen würden, die Forderung der Motion auszutricksen. «BIG-M wird die Umsetzung daher sehr genau verfolgen und solche Manöver ans Licht der Öffentlichkeit zerren», kündigt sie an.