Da die Schweiz und Liechtenstein einen gemeinsamen Wirtschaftsraum bilden, beteiligt sich Liechtenstein an einem Grossteil der Massnahmen der Schweizer Agrarpolitik. Geregelt wird dies mit einer im Jahr 2003 abgeschlossenen Vereinbarung, die nun aktualisiert wurde.

Obwohl sich Liechtenstein weiterhin am Grossteil der Massnahmen beteilige, wurde die Berechnung des Anteils an den Ausgaben und Einnahmen angepasst, schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung. «Während in den bisherigen Vereinbarungen alle Anteile basierend auf einem Bevölkerungsschlüssel berechnet wurden (pauschale Berechnung), soll neu, wo immer möglich, genau berechnet werden, welcher Anteil der Mittel für Liechtensteinische Betriebe aufgewendet wird», so der Bundesrat. Ausserdem soll die Beteiligung Liechtensteins an den Einnahmen aus der Versteigerung von Zollkontingenten neu in einer separaten Vereinbarung getrennt von der Beteiligung an den anderen Ausgaben und Einnahmen geregelt werden.

Nach der Unterzeichnung der Vereinbarungen, sollen diese laut Bundesrat rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten.