Im Grunde scheint es sich bei dem verurteilten 73-Jährigen um einen Vogelfreund zu handeln. Wie die Berner Zeitung schreibt, unterhält der Landwirt bei seinem Ferienhaus am Waldrand zahlreiche Nistkästen. Im Visier hat er aber Vögel, die den Nestern seiner Meinung nach gefährlich werden könnten. Mit mehreren Schusswaffen erlegte der Berner daher beispielsweise Krähen, geschützte Rotmilane und sogar einen Steinadler.

Freispruch vom Vorwurf fehlender Pflege

Die Wilderei an Vögeln kam ans Licht, weil der Schafhalter, dessen Betrieb mittlerweile seine Tochter führt, auch mit Sendern der Vogelwarte ausgerüstete Rotmilane geschossen hat. 

Die Umstände vor Ort beschreibt die Berner Zeitung als chaotisch und teilweise erschreckend. So habe etwa ein bein-, kopf- und fellloser Schaftorso ausgenommen auf einer Weide gelegen. Das Regionalgericht Bern-Mittelland sprach den 73-Jährigen basierend auf den Einsschätzungen eines Tierarztes von dem Vorwurf frei, das Schaf ohne die nötige Pflege sterben gelassen zu haben. 

Die wirtschaftliche Situation ist für Städter unverständlich

Laut dem Tierarzt habe der Schafhalter nicht ungewöhnlich gehandelt. Er hatte ausgesagt, das Schaf sei nach der Geburt gestorben, weil ein zweites Lamm im Bauch geblieben sei. Zwar wäre es sinnvoller gewesen, einen Tierarzt zu rufen. Dass dem Schaf nach der Geburt eigenhändig Antibiotika verabreicht worden war, sei angesichts der wirtschaftlichen Lage aber verständlich. Städter könnten sich von diesen Dingen kein Bild machen, so der vom Gericht beigezogene Tierarzt.

Hohe Geldstrafe und eine Busse

Für die Vogel-Wilderei wurde der Berner Schafhalter zu 180 Tagessätzen à 80 Franken und einer Busse verurteilt. Für den Abschuss des Steinadlers muss er de Kanton 10'000 Franken bezahlen.