Herr Krüsi, was macht Hofläden für Diebe attraktiv?

Hanspeter Krüsi:Diebstähle aus Hofläden haben wir immer wieder im Kanton St. Gallen. Es passiert wellenartig, das heisst, wenn wir die jeweilige Täterschaft ermittelt haben, kehrt Ruhe ein. Es sind in der Regel Personen, welche sich auf solche Diebstähle «spezialisiert» haben. So wie es Wohnungs- oder Geschäftseinbrecher gibt, gibt es auch solche, die vor allem Hofläden heimsuchen. Hofläden sind für Diebstähle auch attraktiv, weil sich im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Einkaufsladen meist kein Personal an Ort befindet. Es ist auch einfacher, in Hofläden an Bargeld zu kommen: Die Kassen werden von den Dieben mit relativ geringem Aufwand aufgebrochen oder gar mitgenommen. Sie stehen oft sogar offen.

Welche einfachen Massnahmen gibt es, um Diebstählen vorzubeugen?

Falls möglich, sollen Hofläden in der Nacht verschlossen sein. Bei freistehenden Verkaufsständen sollten die Kassen abends geleert und offen präsentiert werden, um Sachschaden zu vermeiden. Weiter empfiehlt es sich, Kassen regelmässig zu leeren und über Nacht Kasse und Waren nicht draussen zu lassen. Indem immer gleich viel Stockgeld für den Geldwechsel in der Kasse bereitliegt, ist es einfacher, die Übersicht zu bewahren. Eine Umstellung auf bargeldlose Mittel wie etwa Twint bietet weitere Vorteile. Bei der Bereitstellung der Produkte empfiehlt es sich, jeweils dieselbe Menge anzubieten. So kann leichter abgeschätzt werden, ob etwas gestohlen wurde. Ich verweise auch gerne auf den Ratgeber auf unserer Website, in dem man weitere Tipps findet.

Was muss man bei einer Videoüberwachung beachten?

Eine Videoüberwachung ist sicher ein sehr gutes Mittel, aber auch mit finanziellem Aufwand verbunden. Wir empfehlen es, überlassen es aber selbstverständlich jeder Besitzerin eines Hofladens, diese einzusetzen. Allerdings gibt es hier einige Einschränkungen, denn nicht alles darf als digitale Aufnahme gespeichert werden. So dürfen öffentliche Bereiche oder Nachbarsgrundstücke nicht ohne die Erlaubnis des Besitzers sichtbar sein. Sämtliche Überwachungskameras dürfen folglich nur den privaten Grund zeigen.

Manche Landwirte fahnden mit Aufnahmen von Überwachungskameras privat auf Social Media.

Die Fahndung sollte aus Selbstschutz der Polizei überlassen werden. Es besteht das Recht am eigenen Bild. So kann es im ungünstigsten Fall zu einer Zivilklage kommen. Wir sehen weitere Probleme: Polizeiliche Massnahmen können untergraben werden. Ausserdem besteht die Gefahr, dass der «Veröffentlichte» Gegenmassnahmen ergreift. Einem privaten und oft überhasteten Aufruf im Social Media stehen wir auch bei «Vermisstmeldungen» sehr kritisch gegenüber. Die Daten oder auch Fotos werden für immer im Internet bleiben. Kehren die Personen in ihren gewohnten Lebensraum zurück, sind sie bekannt. Gerade für junge Leute kann das nicht abschätzbare Folgen für ihre Zukunft haben, obwohl sie vielleicht nur ein paar Stunden nicht zu Hause waren. Nur wenn die Polizei die Meldung verbreitet, ist gewährleistet, dass ausschliesslich korrekte Fakten verbreitet werden. Zudem kann auch ein Hinweisgeber bei der Polizei stets sicher sein, dass seine Angaben vertraulich behandelt werden.

Das Interview wurde schriftlich geführt. Hanspeter Krüsi ist Leiter Kommunikation bei der Kantonspolizei St. Gallen.