An der Medienkonferenz der Stiftung Tier im Recht (TIR) wurde die Statistik über die Tierschutzverfahren des Jahres 2019 präsentiert.

Die wichtigsten «Take-Home-Messages» der Konferenz 

  • In den letzten 20 Jahren hat sich die Handhabung mit Tierstrafvollzügen verbessert.
  • Die Stiftung stellt fest, dass die Behörden im Vollzug von Tierstrafverfahren konsequenter vorgehen. Es gibt häufiger Anzeigen.
  • Dennoch besteht gemäss der Stiftung für das Tier im Recht in gewissen Kantonen erheblicher Handlungsbedarf.

«Strafen sollen angemessener erteilt werden, also strenger» 

Die Stiftung verzeichnete positive Entwicklungen in der Handhandhabung des Tierschutzstrafvollzugs aber besteht dennoch auf den Forderungen, 

  • Griffigere kantonale Strukturen durchzusetzen,
  • Optimierte Zusammenarbeit zwischen Straf- und Verwaltungsbehörden zu schaffen,
  • Fachkompetenz und Ausbildung zu fördern und
  • Konsequente Anwendung der Tierschutzgesetz-Tatbestände und angemessene Strafen zu erteilen. 

Die TIR appellierte aber auch an die Bevölkerung, ein verantwortungsbewusstes Anzeigeverhalten an den Tag zu legen. 

 

Mehr zur Analyse der Tierschutzzahlen durch die Stiftung Tier im Recht finden Sie hier.