Nichts Böses im Schilde führend, schnitt am 10. Februar 2019 Landwirt Josef Stöckli aus Römerswil LU die Haselstauden seiner Hecke bis auf den Stock zurück. Die Hecke ist Teil eines Vernetzungsprojekts. Gemäss Vertrag erklärte der Bauer sich bereit, die Biodiversität zu fördern und in seiner Hecke neue Pflanzen zu setzen. «Mit dem Rückschnitt der dominanten Haseln sollten andere Pflanzen in der Hecke mehr Licht und Platz zum Wachsen erhalten», sagte Stöckli gegenüber der «Luzerner Zeitung». Nun wurde er wegen des Rückschnittes der Hecke angezeigt. Ihm wird vorgeworfen, die Hecke zu stark zurückgeschnitten zu haben.

Zuwiderhandlungen im Heckenschutz sind teuer

Josef Stöckli fiel aus allen Wolken, heisst es weiter im Bericht. Wer die Anzeige eingereicht hat, weiss er nicht. Laut dieser hätte er in der Gemeinde für den Heckenschnitt eine Sonderbewilligung einholen müssen. «Dabei heisst es in unserem Vertrag deutlich, dass die Hasel immer wieder zurückgeschnitten werden muss», so Stöckli weiter zur «Luzerner Zeitung».

Widerhandlung gegen die Heckenschutzverordnung sind schwerwiegend, in schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe; in leichten Fällen oder wenn fahrlässig gehandelt wurde, eine Busse bis 40'000 Franken. Ausserdem können die Direktzahlungen gekürzt werden.

Anzeige sei nicht verhältnismässig

Der Bauer wartet nun auf einen Brief der Staatsanwaltschaft. Er habe über seine Rechtsschutzversicherung einen Anwalt eingeschaltet. Die Gemeinde Römerswil will Josef Stöckli unterstützen, sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen. Die Anzeige und die Folgen seien der Sache nicht dienlich, da sie andere Landwirte abschrecke, sich ebenfalls für die Biodiversität einzusetzen.

Die kantonale Dienststelle Landwirtschaft und Wald habe vom Fall keine Kenntnis. Die Faktenlage sei aber klar, der Landwirt hätte die Gemeinde informieren müssen. Wenn es aber um eine echte Heckenaufwertung gehe, scheine die Anzeige nicht verhältnismässig.