Seit diesem Jahr müssen Schaf- und Ziegenhaltende alle Bewegungen ihrer Tiere in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) erfassen (wir berichteten). Nach der Übergangsphase in diesem Jahr fallen ab dem 1. Januar 2021 Gebühren für fehlende Bewegungsmeldungen an. Erfreulicherweise weisen aber schon heute die meisten Tiergeschichte einen korrekten Status auf, schreibt die Identitas AG in einer Medienmitteilung.

Nur 5 Prozent mit fehlerhaftem Status

Während der Grossteil der Schaf- und Ziegenhalter sämtliche Geburten, Zu- und Abgänge, Ein- und Ausfuhren sowie Verendungen und Schlachtungen seiner Tiere nach der Sömmerung korrekt gemeldet hat, weisen nur knapp fünf Prozent aller Tiergeschichten einen fehlerhaften Status aus, so die Identitas AG. Dies sei eine postitive Bilanz, denn die Meldepflicht für Kleinwiederkäuer gelte im Vergleich zu jener für Rinder und Equider erst seit Anfang dieses Jahres.

Gebührenpflicht ab 2021

Ab dem 1. Januar 2021 wird pro fehlende Bewegungsmeldung eine Gebühr von 5 Franken erhoben. Zusätzlich entfalle der Entsorgungsbeitrag von 4.50 Franken pro Tier, wenn es bei seiner Schlachtung eine fehlerhafte Tiergeschichte in der TVD aufweise. Schlachtbetriebe können also demjenigen Tierhalter, bei dem das Tier vor der Schlachtung war, den nicht erhaltenen Entsorgungsbeitrag in Rechnung stellen.