Hierzulande gibt es für Pflanzenschutzmittel neben den Bäuerinnen und Bauern noch zwei weitere Anwender-Gruppen. Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel kann je nach Bewilligung auch von Privaten in einem Gartencenter gekauft werden und Angestellte von Gemeinden und Kantonen pflegen Grünflächen oder Parks damit.

Hier finden Sie ein Merkblatt mit Pflanzenschutzmittelempfehlungen im Hausgarten und für Selbstversorger.

Ein Garten funktioniert anders als ein Feld

Man kann argumentieren, ein Garten sei eine viel kleinere Fläche, die man mit Pflanzenschutzmittel behandeln kann, als ein ganzes Feld. Ein Hobby-Gärtner ist aber auch nicht darauf angewiesen, in seinem kleinen Reich ein vollständiges und funktionierendes Ökosystem zu erhalten; vom Garten nebenan können Insekten zufliegen, auch wenn sie auf einem englischen Rasen weder Nahrung noch Unterschlupf finden. So können die Kürbisse auf dem Balkon mit Aussicht auf das gezähmte Grün trotzdem bestäubt werden.

Im vergrösserten Massstab eines Kulturlands sind grosse Flächen mit geringer Artenvielfalt über lange Zeit ein Problem. In der Landwirtschaft sorgen Bauern daher mit einer vielfältigen Fruchtfolge, Blühstreifen, Hecken und anderen Elementen für genügend Lebensraum für Insekten und Kleintiere.

Wer wieviel, ist unklar

Aber wer spritz denn nun wieviel? Das weiss man in der Schweiz nicht. Die einzigen offiziellen Zahlen dazu sind die Verkaufsstatistiken des Bundesamts für Landwirtschaft. Diese zeigen für 2018, dass weniger Herbizide (unter anderem über die Hälfte weniger Glyphosat gegenüber 2008) und weniger Pflanzenschutzmittel für die konventionelle Landwirtschaft verkauft wurden.

Hingegen stiegen die verkauften Mengen an biologischen Mitteln um 41,6 Prozent. Dazu gehören als grösste Umsatzträger Kupfer und Schwefel, die in grossem Umfang auch von konventionellen Landwirtschaftsbetrieben eingesetzt werden.

Wer wieviel oder was gekauft hat, wird aber nicht erhoben.

 

Diese Zahlen gibt es

Verkauft heisst nicht verspritzt

Es ist aber nicht so, dass alles was in einem Jahr gekauft wird, auch zum Einsatz kommt. Immer wieder werden Pflanzenschutzmittel verboten, was davon eingekauft wurde kann je nach Vorschriften noch aufgebraucht, oder in die Verkaufsstelle zurückgebracht werden. Nach Ablauf der Aufbrauchfrist dürfen Lagerbestände nicht mehr versprüht werden.

Die Menge sagt wenig über mögliche (Neben)Wirkungen

Je giftiger ein Pflanzenschutzmittel ist, desto weniger davon muss eingesetzt werden. Von biologischen Mitteln braucht es daher unter Umständen häufigere Anwendungen und damit eine grössere Menge. Da sie auch spezifischer wirken können, kommen gegen unterschiedliche Schädlinge auch verschiedene biologische Wirkstoffe zum Einsatz, was sich wiederum in den Verkaufsmengen niederschlagen kann.

Grüne Motion ist hängig

2018 gab es im Parlament eine Motion unter dem Titel «Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel für nichtberufliche Verwendung verbieten». Dieser Vorstoss für ein Verbot gegen Pflanzenschutzmittel z. B. in Hausgärten kam von den grünen Nationalräten Maya Graf (BL) und Kilian Baumann (BE) und wurde im Parlament noch nicht behandelt.