Der Verwaltungsrat von Proviande hat an einer Videokonferenz vom 25. März 2020 beschlossen, die Stabilität im Fleischmarkt zu erhalten und die Versorgung der Bevölkerung mit Fleisch aus der Schweizer Produktion sicherzustellen. Die Produzenten sind aufgerufen, sich mit dem Angebot zurückzuhalten, Verarbeiter und der Handel sind aufgerufen, die Importe für die nächsten Wochen auszusetzen.

Drei Massnahmen des Bundes beantragt

Proviande beantragt beim Bundesrat die Unterstützung von Massnahmen zur Marktentlastung während dieser ausserordentlichen Marktlage, unter anderem durch folgende drei wichtige Massnahmen:

Proviande will beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) beantragen...

  1. ob per Notrecht ein Importstopp verfügt werden kann und wenn ja unter welchen Bedingungen,
  2. die Importperioden für Rindfleisch (Nierstücke, Kühe in Hälften, Verarbeitungsfleisch) um vier Wochen zu verlängern. Das bedeutet, dass bis zum 10. Mai keine weiteren Importmengen mehr freigegeben werden können und kein zusätzliches Rindfleisch importiert wird.
  3. die Importperiode für Geflügel-, Lamm- und Pferdefleisch vom 1. Januar 2020 – 31. März 2020 um einen Monat bis Ende April 2020 zu verlängern. Importe aus der Freigabe für das 2. Quartal 2020 sind von dieser Periodenverlängerung nicht betroffen.

Änderungen beim Bankvieh werden ausgesetzt

Weiter hat Proviande beschlossen, die Importeure anzuhalten, ab sofort den Import von noch nicht beschafftem Fleisch auszusetzen. Die bereits verzollte Ware soll besonnen zur Versorgung des Fleischmarktes eingesetzt werden. Weiter sollen die per 1. April 2020 vorgesehenen Änderungen bei den Gewichtszuschlägen/-abzügen für Bankvieh bis auf weiteres ausgesetzt werden. Dadurch wird eine temporäre Angebotsreduktion bei den Banktieren erwartet.

Fleisch soll eingefroren werden

Um Preiszusammenbrüche zu vermeiden, will der Verwaltungsrat von Proviande beim Bundesrat eine Kostenbeteiligung an Marktentlastungsmassnahmen beantragen. Dadurch sollen Überschüsse auf dem Bankvieh-, Kuh- und Kälbermarkt vermieden werden, indem Fleisch vorübergehend eingefroren wird. Gemäss Artikel 13 des Landwirtschaftsgesetzes kann sich der Bund in ausserordentlichen Lagen an den Kosten befristeter Massnahmen zur Marktentlastung beteiligen.

Der Bundesrat muss entscheiden

Eine befristete Beteiligung des Bundes an den Kosten der Marktentlastungsmassnahmen setzt angemessene Leistungen der Fleischwirtschaft voraus. Bereits vor einer Woche beantragt wurde die Prüfung einer ausserordentlichen Einlagerungsaktion für Gitzifleisch. Die Beteiligung des Bundes an diesen Massnahmen müssten vom Bundesrat beschlossen werden.