Die Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitäts-Initiative)» gehe dem Bundesrat zu weit, weshalb dieser einen indirekten Gegenvorschlag erarbeiten wolle, heisst es in einer Medienmitteilung. Die Initiative des Trägervereins «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» würde den Handlungsspielraum der Kantone im Landschaftsbereich übermässig einschränken. Der strengere Schutz würde bei kleineren Schutzgebieten eine zu starke Einschränkung für die Wirtschaft und weitere Politikbereiche wie die Energiepolitik darstellen, heisst es weiter.

Flächenziel im Natur- und Heimatschutzgesetz verankern

Im Mittelpunkt des Gegenvorschlags stehe das Ziel, 17 Prozent der Landesfläche als Biodiversitäts-Schutzgebiete auszuscheiden. Derzeit liege dieser Anteil in der Schweiz bei 13,4 Prozent. Das Flächenziel wolle der Bundesrat nun im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) verankern und mithilfe der Ergänzung und Erweiterung regionaler und lokaler Biotope, dem Ausbau der Waldreservate sowie der Revitalisierung von Gewässern erreichen.

Das soll der Gegenvorschlag beinhalten

Neben dem Flächenziel enthält der indirekte Gegenvorschlag folgende Eckpunkte:

  • Den Artenschutz im städtischen Raum und in Agglomerationen zum Beispiel durch naturnah gestaltete Bereiche wie Grün- und Gewässerräume, Stadtwälder oder begrünte Dächer stärken.
  • Bestehende nationale Biotope sanieren. Dazu gehört etwa die Revitalisierung von Auen, um deren Erosion zu verhindern.
  • Die Lebensräume von Wildtieren besser schützen und vernetzen sowie Wasser- und Zugvogelreservaten finanziell unterstützen.
  • Im Bereich der Baukultur soll gesetzlich verankert werden, dass die Kantone die Bundesinventare in ihren Planungen berücksichtigen müssen. Diese Bestimmung besteht heute bereits auf Verordnungsstufe. Für Bund und Kantone werden deshalb keine weitergehenden Kompetenzen oder Pflichten geschaffen.

Der Bundesrat habe an seiner Sitzung vom 4. Dezember 2020 das UVEK beauftragt, ihm im Frühling 2021 in diesem Sinn eine Vorlage zur Anpassung des NHG zu unterbreiten.

 

Reaktion des Trägervereins

In einer Medienmitteilung bedauert der Trägerverein der Biodiversitäts-Initiative zwar die Ablehnung, zeigt sich aber offen für die Diskussion rund um einen indirekten Gegenvorschlag. Dieser müsse jedoch den Zielen und Grundsätzen der Initiative gerecht werden. Das Ziel dabei sei, der Biodiversitätskrise wirksame Massnahmen entgegenzusetzen und Natur, Landschaft und Baukultur zu schützen.