Das BLW entzieht mit sofortiger Wirkung die Verkaufserlaubnis für die Produkte und verbietet deren Verwendung ab dem 1. Januar 2020. Der Zulassungsentzug erfolge im Rahmen des Programms zur Überprüfung von alten Pflanzenschutzmitteln, wie das Amt in einer Mitteilung schreibt

Möglicherweise krebserregend

Bereits im Sommer 2019 kündete das BLW den Wiederruf an. Darauf konnten interessierten Kreise sich zu dem Vorhaben äussern. Zudem habe die Industrie neue Daten über die Toxizität gewisser Abbauprodukte die von anerkannten Laboratorien kamen vorgelegt. Auch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) prüfte den Stoff und sei zu dem Schluss gekommen dass er möglicherweise krebserregend sein könnte. 

Vorkommen im Grundwasser reduzieren

Nun müsse schnell gehandelt werden, schreibt das BLW weiter. Denn es sei zu erwarten, dass diese Produkte über den gesetzlichen Normen für Trinkwasser liegen. Ihr Vorkommen müssten daher im Grundwasser reduziert werden. 

Verbot greift vor jenem der EU

Die Diskussion um Chlorothalonil begann damit, dass die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (Efsa) bei einer Zulassungs-Überprüfung des Wirkstoffs durchführte. Dabei kam man zum Schluss, dass eine Gefahr für die Gesundheit (von Menschen und Gewässerbewohnern) durch Abbauprodukte dieses Fungizid-Wirkstoffs nicht auszuschliessen ist. Daraufhin beschloss die EU-Kommission, die Genehmigung für Chlorothalonil nicht zu erneuern.

Nach diesem Beschluss haben die EU-Mitgliedstaaten bis im April 2020 Zeit, um die betroffenen Produkte vom Markt zu nehmen. Da Chlorothalonil hierzulande bereits ab dem 1.1. 2020 nicht mehr verwendet werden darf, greift das Verbot vor jenem der EU. Die Schweiz war also schneller, obwohl das Fazit, dass dieser Wirkstoff (bzw. seine Abbauprodukte) gefährlich sein könnten, später gezogen wurde. 

Verkäufer müssen die Produkte zurücknehmen

Gemäss der Pflanzenschutzmittel-Verordnung sind jene, die PSM in den Verkehr bringen (also verkaufen), dazu verpflichtet, neu verbotene Produkte zurückzunehmen und sachgerecht zu entsorgen. Im Detailhandel abgegebene PSM müssen unentgeltlich zurückgenommen werden.

 

Die Folgen für die Landwirtschaft

Die Landwirte würden mit dem Verbot umgehen können, hiess es bereits im Sommer 2019. Denn Chlorothalonilhaltige Produkte liessen sich laut BLW leicht ersetzen. Lesen Sie unseren Artikel dazu. 

Was bisher geschah

Eine Chronik dazu, was in der Schweiz in Sachen Chlorothalonil geschah, haben wir in einem Artikel zusammengestellt. Weiterlesen

Das sagt Syngenta zum Verbot

In einer Mitteilung zeigt sich das Unternehmen enttäuscht ob dem Entscheid. Syngenta hat gehofft, dass Daten, die den Behörden zur Verfügung gestellt wurden, deren Einstellung ändern würde. Syngenta stehe zu seinen Produkten und wartet nun den detaillierten Entscheid ab, bevor weitere Massnahmen gemacht werden.