Gemäss dem am Dienstag veröffentlichten Urteil muss der Bauer wegen Tierquälerei und Verstössen gegen das Tierschutz- und -seuchengesetz eine teilbedingte Geldstrafe und eine Busse von 10'000 Franken bezahlen. 

Bei Kontrollen hatten die Behörden rund 30 Kälber mit akuten oder schleichenden Lungenentzündungen gefunden – die Folge von mangelnder Pflege und Hygiene, ungenügender Kontrolle und fehlendem Personal. Trotz wiederholten Beanstandungen habe der Bauer nichts gegen die Missstände unternommen, befanden die Lausanner Richter. 

Vorgeworfen wird ihm auch, dass er zwei Kühe nach der Enthornung schlecht gepflegt habe. Im Stall befand sich ein Kuhtrainer mit unbewilligtem Elektrogerät. Die Rinder seien stark verschmutzt gewesen, die Einstreu nass, an Auslauf habe es gefehlt, so weitere Vorwürfe. Auch der Hühnerstall des Landwirten war nicht tierschutzkonform. Ausserdem hat er Kaninchen in zu kleinen Ställen gehalten.

Im Oktober 2012 sprach das Ausserrhoder Kantonsgericht eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 85 Franken – zur Hälfte bedingt bei einer Probezeit von fünf Jahren. Dagegen - sowie gegen eine Busse von 10'000 Franken - erhob der Bauer erfolglos Beschwerden, erst beim Obergericht, nun beim Bundesgericht.

BauZ