Ein Tierarzt und der Leiter des Zentralschlachthofs Hinwil mussten vor etwa fünf Jahren eine Kuh am Ausladeort töten, da sie es nicht schaffen, das Tier von der Stelle zu bewegen. Der Fall kam kürzlich vor Gericht mit der Begründung, dass die Kuh vor der Schlachtung schlecht behandelt worden sei. Der Schlachthofleiter wurde freigesprochen und der Tierarzt erhielt einen Schuldspruch ohne Bestrafung.

Kantonales Veterinäramt übertreibe mit den Anzeigen 

Der Bauer Robert Hess hat nichts mit dem Fall zu tun, kennt aber einige Involvierte. Er ärgert sich nun gewaltig über das Urteil. Der Fall hatte «schlicht kein Fleisch am Knochen» sagt er gegenüber der Zeitung Züriost. Er kenne zudem weitere Fälle, wo das kantonale Veterinäramt übertrieben reagierte, wenn es um das Tierwohl ging. Ihm sei der Tierschutz sehr wichtig, doch irgendwo gebe es auch Grenzen. Die Anzahl der Anklagen seien nicht mehr verhältnismässig.

Veterinäramt weist Vorwürfe zurück

Das Veterinäramt des Kantons Zürich wehrt sich gegen die Vorwürfe. Es sei die Pflicht des Amtes, sämtliche Verstösse nach Bundesrecht anzuzeigen. Das Amt steche im Vergleich zu anderen Kantonen nicht heraus, was die Strafanzeigen anbelange.