Künftig müssten dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) nur noch wenige Baugesuche eröffnet werden, schreibt der Kanton Obwalden in einer Medienmitteilung. Betroffen sind nur noch Bewilligungen, die den Abbruch und Wiederaufbau eines Wohnhauses beinhalten und bei denen der Neubau grösser wird.

Bei vor 1972 erstellten Bauten liess der Kanton Obwalden zuvor angesichts des Alters der Bauten und der angenommenen kleineren Wohnflächen zu, dass die Wohnfläche um 30 Prozent bzw. maximal 100 Quadratmeter für zeitgemässes Wohnen erweitert werden kann. Das ARE taxierte dies als bundesrechtswidrig.

lid