Die Finanzkontrolle (EFK) empfiehlt, Familienzulagen in der Landwirtschaft in das Familienzulagengesetz zu integrieren und die Finanzierung anzupassen. Dagegen wehrt sich der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) gemäss Medienmitteilung. Der Verband zeigt sich erstaunt über den Zeitpunkt des Berichts. Die Zulagen seien so ausgestaltet, dass sie dort helfen, wo sie am meisten benötigt werden: im Berggebiet und bei den Arbeitnehmenden, schreibt der SBLV.
Die Lohnnebenkosten von rund 100 Mio. Franken, welche bei einer Aufhebung der Familienzulagen in der Landwirtschaft zusätzlich auf die Bauernfamilien und auf die Landwirtschaft abgewälzt würden, wären unter den heutigen Gegebenheiten kaum tragbar und würden den Beruf sowohl für selbständig Erwerbende wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch weniger attraktiv machen, so der SBLV.
Auch der Schweizer Bauernverband sieht keinen Handlungsbedarf (weiterlesen).
Zweifel am System der landwirtschaftlichen Familienzulagen
28.01.2020
Die Familienzulagen in der Landwirtschaft gehen auf die Kriegsjahre zurück. Sie unterscheiden sich erheblich vom normalen Familienzulagen-System. Insbesondere werden sie in erster Linie von Bund und Kantonen finanziert. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) empfiehlt eine Angleichung der Systeme.
Artikel lesen
Die bestehenden Ungleichheiten könnten materiell nicht mehr überzeugend begründet werden, schreibt die EFK in einem Montag veröffentlichten Bericht. Sie empfiehlt daher, die Finanzierungs- und Beitragspraxis zu harmonisieren.
Arbeitgeber finanzieren wenig
Heute werden 95 Prozent der Bezüge von insgesamt 5,8 Milliarden Franken nach Familienzulagen-Gesetz ausgezahlt. Vom restlichen Anteil ...