Das angefahrene Tier musste von einem Wildhüter von seinen Leiden erlöst werden, wie die Kantonspolizei Thurgau mitteilt. Sie ruft zu Vorsicht auf. 

Ortswechsel im Herbst

Bei Dämmerung und in der Nacht sei die Aktivität von Tieren oft am grössten. Im Herbst könne es Vorkommen, das Wildtiere den Ort wechseln oder längere Distanzen zurücklegen, wenn Nahrungsquellen ausgehen. 

Aufgepasst in ländlichen Gebieten

Vor allem in ländlichen Gebieten, wo die Strassen an Felder angrenzen sowie in und um Waldgebiete, sollte man vorausschauend fahren und die Geschwindigkeit wenn nötig reduzieren. 

 

So verhält man sich bei einem Unfall

  • Halten Sie ihr Fahrzeug an und schalten Sie die Warnblinkanlage ein um Folgeunfälle zu verhindern. Das Aufstellen eines Pannendreiecks bietet zusätzliche Sicherheit.
  • Alarmieren Sie umgehend die Kantonale Notrufzentrale über die Nummer 117. Angefahrene Tiere sollen nicht unnötig lange leiden müssen.
  • Die Notrufzentrale bietet einen Jagdaufseher oder einen Jäger auf, der ein verletztes Tier aufspüren kann und wenn nötig von seinem Leiden erlösen wird. Die Polizei erscheint nur in Ausnahmefällen vor Ort.
  • Nähern Sie sich einem verletzten Tier nicht. Der Umgang mit Menschen bedeutet grossen Stress für das Tier.
  • Sie benötigen für die Schadensregulierung mit der Versicherung eine Bestätigung. Diese wird ihnen vor Ort durch den Jagdaufseher oder Jäger ausgehändigt. Nachträgliche Meldungen werden meistens nicht mehr akzeptiert.
  • Ein Unfall mit einem Haus- oder Wildtier, auch wenn kein Schaden am Fahrzeug entstanden ist, untersteht gemäss Strassenverkehrsgesetz der Meldepflicht.
  • Wer den Unfall mit einem Tier nicht meldet, macht sich zudem unter Umständen der Tierquälerei gemäss Tierschutzgesetz strafbar.