Folgendes ist zu beachten, wenn eine Kuh in der Abkalbebox ist:

  • Bei kranken oder verletzten Tieren darf von den Auslaufvorschriften abgewichen werden, soweit dies im Zusammenhang mit der Krankheit oder der Verletzung zwingend erforderlich ist.
  • Normal ist den Tieren wie folgt Auslauf zu gewähren: Vom 1. Mai bis zum 31. Oktober: An mindestens 26 Tagen pro Monat auf einer Weide. Vom 1. November bis zum 30. April: An mindestens 13 Tagen pro Monat auf einer Auslauffläche oder einer Weide.
  • Der Zugang zur Weide bzw. zur Auslauffläche kann in folgenden vier Situationen eingeschränkt werden:
    Erstens: während zehn Tagen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und während zehn Tagen nach der Geburt.
    Zweitens: im Zusammenhang mit einem Eingriff am Tier.
    Drittens: vor einem Transport während maximal zwei Tagen; die Identifikationsnummern der fixierten Tiere und das Datum müssen vor der Abweichung dokumentiert werden.
    Viertens: soweit dies während der Fütterung oder der Reinigung der Auslauffläche notwendig ist.