Dies hat der Regierungsrat am Freitag angesichts der steigenden Coronafallzahlen bekannt gegeben. Als Beispiele, wo die Maskentragpflicht gilt, nennt der Regierungsrat ferner Post- und Bankfilialen, Museen, Theater, Konzerthäuser, Verwaltungsgebäude, Gotteshäuser und Bibliotheken. Eine Maske tragen müssen auch alle, die Dienstleistungen anbieten oder beanspruchen, bei denen es zu Körperkontakt kommt oder der Abstand nicht eingehalten wird.

Befristet bis Ende Januar 2021

Im Kanton Luzern gibt es täglich rund 70 neue bestätigte Coronafälle. Es gelte eine Häufung schwerer Erkrankungen und eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern, erklärte der Regierungsrat.

Das Obligatorium ist bis am 31. Januar 2021 befristet. Die auf Anfang des Schuljahres verfügten Schutzkonzepte für die Schulen bleiben unverändert, auch die Vorgaben für die Sporteinrichtungen.