Der Nationalrat hatte während seiner Beratung sechs Mal höhere Entschädigungen bei einer Enteignung von Kulturland beschlossen. Konkret: Wenn heute bei einem Verkauf von landwirtschaftlichem Kulturland ein Preis von 6 bis 9 Franken pro Quadratmeter bezahlt beziehungsweise bewilligt wird, würde die Entschädigung künftig 36 bis 54 Franken betragen.

Ritters Forderung wurde entsprochen

Damit verankerte die grosse Kammer die Forderung von Bauernverbandspräsident Markus Ritter (CVP/SG) im Gesetz. Er hatte bereits 2013 mit einer Motion eine marktkonforme Entschädigung für enteignetes Kulturland gefordert. Ansonsten würde der "sorglose Umgang mit unserem Kulturland" gefördert.

Der Kompromiss kam durch

Der Bundesrat hatte diesen Aspekt nicht in die Vorlage aufgenommen. Auch die Mehrheit der ständerätlichen Raumplanungskommission wollte beim Status quo bleiben. Im Rat setzte sich aber ein Kompromissvorschlag durch. Demnach soll bei Enteignungen von landwirtschaftlichem Kulturland in Zukunft eine drei Mal höhere Entschädigung ausgerichtet werden.

Laut Bundesrat "verfassungswidrig"

Bundesrätin Simonetta Sommaruga argumentierte erfolglos, dass Enteignete gemäss Bundesverfassung durch die Enteignung weder einen Verlust noch einen Gewinn erleiden dürften. Die vorgeschlagene Regelung sei deshalb verfassungswidrig. Das Bundesgericht habe das erst kürzlich in einem Urteil bekräftigt. Zudem seien sowohl der Faktor sechs als auch der Faktor drei willkürlich.

Sommaruga sprach von zudem von einem "klassischen Fall von Rechtsungleichheit", denn: Die sechsfache Entschädigung käme nur zum Tragen, wenn die Kulturlandlandbesitzer vom Bund enteignet würden. Bei einer kantonalen Enteignung würde die höhere Entschädigung nicht greifen. "Erklären sie das mal den Landbesitzern."

Zu tiefe Preise

Schliesslich fand der von Beat Rieder (CVP/VS) vertretene Kompromissvorschlag mit 23 zu 20 Stimmen eine knappe Mehrheit. Eine Allianz aus CVP-, Grünen- und FDP-Vertretern setzte sich durch.

Sie waren der Auffassung, dass die heutige Entschädigung von Kulturland im Geltungsbereich des Bäuerlichen Bodenrechts im Falle der Enteignung zu tief sei. Die Mehrheit versteht die Bundesverfassung so, dass "die volle Entschädigung" lediglich im Sinne einer Mindestgarantie zu verstehen sei und im Gesetz durchaus eine höhere Entschädigung festgelegt werden dürfe. Als nächstes befindet der Nationalrat über die Differenz.

Verfahren aufeinander abstimmen

Neben der Sonderregelung für landwirtschaftliches Kulturland gab die Vorlage des Bundesrats wenig zu reden. Es herrscht Konsens darüber, dass das Enteignungsrecht modernisiert werden muss. Die Reform angestossen hatten zwei Vorstösse von Bauernverbandspräsident Ritter und dessen Tessiner Parteikollege Fabio Regazzi.

Meist wegen des Baus von Infrastruktur

Heute finden die meisten Enteignungen im Zusammenhang mit Infrastrukturvorhaben statt, für welche ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss - etwa beim Bau von Nationalstrassen oder Eisenbahnlinien. Das heisst, dass der Plangenehmigungsentscheid und der Entscheid über die Zulässigkeit der Enteignung zusammen gefällt werden.

Die beiden Verfahren sind aber zu wenig abgestimmt, was zu Rechtsunsicherheit führt, wie der Bundesrat in der Botschaft zur Revision schreibt. Er schlug daher vor, darin künftig auch den enteignungsrechtlichen Teil des Plangenehmigungsverfahrens zu regeln. Daneben ist weiterhin ein eigenständiges Enteignungsverfahren vorgesehen.

Wahl durch Bundesgericht

Im anschliessenden gerichtlichen Einigung- und Schätzungsverfahren geht es nur noch um die Entschädigung. Die Zulässigkeit der Enteignung wäre in diesem Verfahrensstadium bereits geklärt. Diese Einigungs- und Schätzungsverfahren finden vor einer Eidgenössischen Schätzungskommission (ESchK) statt.

Anders als der Bundesrat will das Parlament. dass die Mitglieder der Schätzungskommissionen vom Bundesgericht gewählt werden sollen. Der Bundesrat schlug im Entwurf das Bundesverwaltungsgericht als Wahlbehörde vor.

In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage mit 38 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen an.