Die kleine Kammer hat am Mittwoch eine Motion von Ständerat Daniel Jositsch (SP/ZH) abgelehnt - mit 32 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Der Vorstoss ist damit vom Tisch.

Tierschutzverstösse bleiben unentdeckt

Jositsch, ehrenamtliches Mitglied der Stiftung Tier im Recht, wollte eine obligatorische Videoüberwachung - insbesondere der Betäubungs- und Entblutungszone - in Schlachtbetrieben verankern. «Ohne Kontrollmöglichkeit bleiben gravierende Tierschutzverstösse wie etwa Fehlbetäubungen von den amtlichen Tierärzten unentdeckt», begründete er seine Motion.

Verstösse bereits dokumentiert

Verdeckte Videoaufnahmen von Tierrechtsorganisationen hätten in der Vergangenheit wiederholt krasse Tierschutzverstösse ans Licht gebracht. Deshalb wären obligatorische Videoaufnahmen aus Sicht des Motionärs eine zuverlässige und objektive Vollzugsgrundlage für die amtlichen Tierärzte und könnten stichprobenartig eingesehen werden.

Heute nur Stichproben von aussen

Heute bestimmt der Schlachthofbetreiber eine Person, die für die Kontrolle des Betäubungs- und Entblutungserfolgs verantwortlich ist. Die dokumentierte Selbstkontrolle ist stichprobenartig von den amtlichen Tierärzten zu überprüfen.

Eine kürzlich publizierte Analyse des Bundes von 67 Schlachtanlagen ergab, dass in vielen Schlachtbetrieben, und insbesondere in jenen mit geringer Kapazität, die Kontrolle gänzlich fehlte oder nicht korrekt vorgenommen wurde. Darunter leiden vor allem Schweine: Bei der Elektrobetäubung von schweren Schweinen sei die Stromleistung nicht immer ausreichend gewesen, hiess es in der Studie.

Sofortmassnahmen verlangt

Eine Mehrheit im Ständerat hält jedoch nichts von der Idee eines Videoobligatoriums in Schlachthöfen. Benedikt Würth (CVP/SG) erwähnte das bereits sehr strikte Kontrollregime in Schlachtbetrieben. Marianne Maret (CVP/VS) hielt fest, dass eine Verschärfung des geltenden Rechts aus ihrer Sicht unverhältnismässig wäre.

Auch der Bundesrat sieht keinen Grund für obligatorische Videoüberwachungen. Zentral für den Tierschutz seien vielmehr die gezielte und kontinuierliche Schulung des Personals und die Verbesserung der Selbstkontrolle.

Kantone zum Handeln aufgefordert

Als Reaktion auf die festgestellten Mängel habe das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) umgehend Schritte unternommen, um den Tierschutz beim Schlachten zu verbessern, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Insbesondere habe es die kantonalen Vollzugsbehörden aufgefordert, in den betroffenen Betrieben mit Sofortmassnahmen eine tierschutzkonforme Situation herzustellen.

 

Reaktionen

Tier im Recht: «Bagatellisierung von Tierschutzanliegen»

Die Stiftung Tier im Recht schreibt, der Ständerat verkenne mit seiner Entscheidung die Bedeutung des Tierschutzes als öffentliches Interesse. Man bedauere die «regelmässige Bagatellisierung von Tierschutzanliegen» im Parlament. Diese seien für die schwache Umsetzung der Tierschutzvorschriften mitverantwortlich. 

STS: Wenig Sensibilität gezeigt

Angesichts der erwiesenen Mängel in Schweizer Schlachtbetrieben und dem daraus entstehenden Tierleid zeuge es von wenig Sensibilität, dass als Argument gegen eine Videoüberwachung Mehrkosten ins Feld geführt werden, schreibt der Schweizer Tierschutz STS. Eine solche Massnahme sei auch nicht «unverhältnismässig», wie es der Bundesrat ausgedrückt hatte.

Wie die Motion Jositsch unterstützt der STS auch einen Vorstoss von Meret Schneider (Grüne/ZH), die ebenfalls eine unabhängige Kontrolle des Schlachtvorgangs sowie mehr personelle Ressourcen für die Überwachung von Betäubung und Entblutung fordert.