Armin Capaul hatte es im Oktober in seinem Mitternachts-Newsletter angekündigt (wir berichteten). Seither hat der Bergbauer unter den Newsletter-Empfängern eine Umfrage durchgeführt, um die Unterstützung seiner Mitstreiter zu überprüfen, wie das Bieler Tagblatt mit Bezug auf den neusten Newsletter vom Wochenende berichtet. Das Resultat: 73 Prozent sind dafür, das Anliegen wieder aufzunehmen, und zwar in neuer, verschärfter Form.

Ein Verbot statt finanzieller Anreize

Hatte die Hornkuh-Initiative vor zwei Jahren noch finanzielle Anreize für das Halten von behornten Kühen und Ziegen vorgesehen, formuliert Capauls zweiter Entwurf ein Verbot für das Enthornen von Rindern und Ziegen, sowie die Zucht mit genetisch veränderten Rindern oder Ziegen, den Import solcher Tiere oder deren Spermien. 

Andere Ausgangslage 

Mit der neuen Formulierung reagiert der Hornkuh-Initant auf das Resultat der Abstimmung von vor zwei Jahren. Damals hatten laut der Analyse der IG Hornkuh viele deshalb ein Nein in die Urne gelegt, weil sie das Anliegen nicht in der Verfassung haben wollten oder sie keine weiteren Direktzahlungen für die Landwirtschaft guthiessen. Für ein Verbot hätte er mehr Stimmen holen können, wird Armin Capaul im Bund zitiert. 

Ein weiterer Punkt könnte dieser Neuauflage der Hornkuh-Initiative bessere Chancen verleihen: Dieses Mal steht der Initiant nicht alleine da, sondern hat seine Anhänger in der IG Hornkuh organisiert, wie der Bund hervorhebt. 

Das weitere Vorgehen wird geplant

Gegenüber dem Bieler Tagblatt zeigte sich Capaul vom positiven Ergebnis seiner Umfrage überrascht. Er verstehe das als eine Aufforderung an die IG: Man müsse sich Gedanken darüber machen, wann, wie und wo das weitere Vorgehen zu planen sei, um im nächsten Frühling starten zu können. 

 

Passende Fragen an den Bundesrat

Noch ausstehend ist die Antwort des Bundesrats auf eine Interpellation von GLP-Nationalrat Jürg Grossen, die den Bundesrat nach einer Möglichkeit der Hornkuh-Förderung ohne zusätzliche Direktzahlungen fragt. Grossen argumentiert in seiner Frage mit dem Tierschutzgesetz (grundsätzliches Verbot des ungerechtfertigten Zufügens von Schmerzen oder Leiden oder in Angst versetzen) sowie der Bundesverfassung (u. a. Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen).