Damit der Dünger nicht in die Gewässer abgeschwemmt oder ins Grundwasser ausgewaschen werde und möglichst wenige umweltgefährdende Stickstoffgase in die Luft entweichen, sei der richtige Güllezeitpunkt entscheidend, heisst es in einer Mitteilung des Kantons Appenzell Innerrhoden. Das Landwirtschaftsamt und das Amt für Umwelt stellen neu auf der Kantonswebseite eine Informationsplattform rund um das Thema Güllen zur Verfügung.

Im Winter ist die Ampel rot

Unter www.ai.ch/duengen informiert der Kanton mit einem Ampelsystem über die aktuelle Situation. Während der Vegetationszeit gilt Phase Grün – das ist aktuell der Fall. In dieser ist Güllen unter Einhaltung der geltenden Regeln möglich. In der Übergangszeit gilt Phase Orange. In dieser publiziert der Kanton spezielle Hinweise oder Teilfreigaben fürs Güllen. In Phase Rot, die während der Vegetationsruhe im Winter gilt, ist Güllen verboten.