Die Massnahme «Parzellen mit Produktionsmitteln gemäss BioVo» ist im Modul Pflanzenschutz im Produktionssystem Spezialkulturen der Agrarpolitik 2022+ enthalten. Hier gehts zur Übersicht

Die Massnahme zielt darauf ab, dass jene Landwirte unterstützt werden, die im Obst- und Rebbau ausschliesslich auf Produkte setzen, die in der biologischen Landwirtschaft zugelassen sind.

Zeitlich befristeter Beitrag für mögliche Mindererträge 

Wie der Bundesrat in der Botschaft zur Agrarpolitik 2022+ schreibt, wird der Beitrag zeitlich befristet – zu den weiteren Details, etwa der Beitragshöhe oder der erforderlichen Dokumentation ist in der Botschaft noch nichts zu erfahren. Allerdings gilt für die Beiträge unter der Massnahme «Parzellen mit Produktionsmitteln gemäss BioVo» der Grundsatz, dass die Beiträge flächenbezogen nach Risiko und Ausmass des möglichen Ertragsverlustes der Kultur ausgerichtet werden. Der Bund ist demnach bereit, etwaige Mindererträge durch die anderen Pflanzenschutzmittel zu kompensieren.

Übergang soll gefördert werden

Gemäss Bundesrat soll der Ansatz den «schrittweisen Übergang zu ganzheitlicheren und anspruchsvolleren Produktionssystemen wie der biologischen Landwirtschaft» fördern. Aus diesem Grund sei der Beitrag zeitlich befristet.

Die Massnahme «Parzellen mit Produktionsmitteln gemäss BioVo» gibt es laut Botschaft nur für Spezialkulturen. Sie wird  auf Ebene der Parzelle ausgerichtet, wenn mehrjährige Kulturen (mindestens vier Jahre) und mindestens zehn Prozent der Fläche für die Massnahme angemeldet werden.

 

Parlamentsdebatte ist noch offen

Ob die Massnahme «Parzellen mit Produktionsmitteln gemäss BioVo» die Parlamentsdebatte zur Agrarpolitik 2022+ überstehen wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch offen. So hat der Schweizer Bauernverband in der Vernehmlassung zur Botschaft der Agrarpolitik 2022+ grundsätzliche Kritik an den geplanten Umlagerungen geäussert. Unabhängig von der Parlamentsdebatte kann bereits heute der Herbizideinsatz in der Landwirtschaft reduziert werden.